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Wer neben Knieschäden unter einem außergewöhnlichen Schmerzsyndrom leidet, kann auch einen höheren GdB hoffen. Denn treten neben den reinen Bewegungseinschränkungen starke Schmerzen auf, kommt neben einem höheren GdB auch der Nachteilsausgleich „G“ in Betracht. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg  – L 13 SB 161/10 – vom 18.08.2011 hervor. Es genüge aber nicht, dass lediglich nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Salben wie Voltaren und Ibuprofen zur Schmerzlinderung eingenommen werden. Ebenso wenig genügen Medikamente zur Behandlung von Gelenkarthrosen mit knorpelschützenden und knorpelerhaltenden (chondroprotektiven) Inhaltsstoffen, die nicht verschreibungspflichtig sind, etwa wie Donna 200 (S).