Wie Sie die Anerkennung einer Schwerbehinderung richtig beantragen und um Ihre Rechte kämpfen

2 Millionen Menschen stellen jährlich einen Schwerbehindertenantrag, zu viele davon ohne Erfolg.

Möchten Sie wissen, wie man den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung – Neuantrag / Änderungsantrag (Verschlimmerungsantrag) „richtig“ stellt?
Gehören Sie zu denjenigen, deren Antrag abgelehnt worden ist?
Ihr Schwerbehindertenausweis soll nach Heilungsbewährung entzogen werden?

Viele Menschen sind in einer solchen Situation hilflos oder ratlos. Haben Sie doch brav die ärztlichen Befundberichte über Ihre Krankheiten gesammelt und im Paket an das Versorgungsamt übersandt. Nein? Sie haben nur Ihre Ärzte angegeben? Vielleicht liegt die Ablehnung Ihres Antrags ja daran?

Dabei haben Sie doch in das Formular eingetragen: „Rückenschmerzen“, „Nackenverspannungen“, „Bluthochdruck“ usw.

Vielleicht reicht aber gerade das nicht aus! Denn: Im Schwerbehindertenrecht geht es um Ihre Beeinträchtigungen, die Ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder verbieten. Die Angabe „Bluthochdruck“ ist eine Diagnose. Um die Beeinträchtigung zu beschreiben, bedarf es einiger weiterer Angaben.

Leider machen sehr, sehr viele Menschen das falsch und verschenken Chancen, vielleicht sogar auf den Schwerbehindertenausweis, eine Altersrente für Schwerbehinderte und so fort.

Mein Name ist Jürgen Sauerborn und es kommt mir wie gestern vor, als ich vor vielen Jahren mein erstes Schwerbehindertenmandat von einem Kollegen aus meiner damaligen Kanzlei, der nicht länger Anwalt sein wollte, übernahm. Ich hatte keine Ahnung, wie diese Mandate zu bearbeiten waren und arbeitete mich gründlich ein. Bald schon gewöhnte ich mir an, mir bei neuen Mandanten mindestens eine Stunde Zeit zu nehmen und – wie ich immer sage – von den Haarspitzen bis zu den Zehennägeln die Beschwerden zu besprechen. Im Detail. So mancher Mandant hat mir schon gesagt, dass nicht mal sein Arzt so detailliert nachgefragt habe …
In meinen Vorträgen schildere ich gerne das Beispiel des typischen kölschen (= Kölner) Mannes, der auf die Frage, welche Beschwerden er denn hat, antwortet: „Isch han Ping“ (= Ich habe Schmerzen). Auf die Frage, wo denn, mit „Do hinge“ (= da hinten) antwortet und mit einer ausholenden Bewegung des Armes auf nahezu seinen gesamten Rücken deutet. Dieses Beispiel ist übrigens nicht erfunden. Mit Geduld gelingt es zumeist, auch in solchen Fällen die relevanten Funktionsbeeinträchtigungen herauszuarbeiten.

Schon lange habe ich mir dem Gedanken gespielt, einen Ratgeber zum Schwerbehindertenrecht zu schreiben. Hier ist er nun.

In meinem Buch finden Sie alles, was Sie benötigen, um einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder einen Änderungsantrag erfolgreich stellen zu können.

Das Befolgen einiger weniger, einfacher Tipps kann für Sie den Unterschied bedeuten – wie es ihn für mich bedeutete.

Wenn Sie mit Ihrem Antrag Erfolg haben, profitieren Sie von diversen Vorteilen:

  • Sie erhalten einen höheren Grad der Behinderung (GdB). Und vielleicht einen Schwerbehindertenausweis.
  • Sie haben ab einem GdB von 50 den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.
  • Ab einem GdB 30 können Sie Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bei der Agentur für Arbeit stellen.
  • Sie haben mehr Geld in der Tasche, denn ein GdB kann zu Steuerfreibeträgen führen.
  • Sie können vorzeitig und mit weniger Abzügen in Rente gehen („Altersrente für Schwerbehinderte“)
  • Und vieles mehr …

 

Diese Webseite ist die ideale Ergänzung zum Buch. Hier finden Sie

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Und wenn Sie mögen, können Sie mir auch gerne – natürlich zunächst unverbindlich – eine Mandatsanfrage senden oder direkt Termin buchen.