RA Sauerborn

Auf den ersten Blick erscheint das Schwerbehindertenrecht vielen als eine Nische im deutschen Rechtssystem. Doch für diejenigen, die sich tiefer damit beschäftigen, wird schnell klar: Dieses Rechtsgebiet ist weit mehr als nur eine Ansammlung von Regelungen und Paragraphen. Es ist ein Rechtsbereich, der das Potenzial hat, echte gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen und Menschen in entscheidenden Lebensphasen zu unterstützen. Warum ist also das Schwerbehindertenrecht das spannendste Rechtsgebiet? Hier sind einige gute Gründe.

1. Es geht um echte Menschen und Schicksale

Im Schwerbehindertenrecht steht der Mensch im Mittelpunkt. Hier geht es nicht um abstrakte juristische Probleme oder formale Vertragsstreitigkeiten, sondern um die Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen. Als Anwalt kämpft man für Personen, die mit erheblichen Einschränkungen im Alltag konfrontiert sind – sei es am Arbeitsplatz, bei der gesundheitlichen Versorgung oder in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Das Schwerbehindertenrecht bietet die Möglichkeit, die Lebensqualität von Menschen spürbar zu verbessern. Man kämpft nicht nur für Paragraphen, sondern für das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dieser direkte Einfluss auf das Leben der Mandanten macht die Arbeit nicht nur erfüllend, sondern auch unglaublich sinnvoll.

2. Enormer Gestaltungsspielraum und juristische Kreativität

Das Schwerbehindertenrecht ist ein Gebiet, in dem juristische Kreativität gefragt ist. Die gesetzlichen Regelungen, etwa im Sozialgesetzbuch (SGB IX), geben zwar einen Rahmen vor, aber innerhalb dieses Rahmens kann und muss ein Anwalt oft maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Es geht nicht immer nur darum, bestehende Gesetze anzuwenden, sondern auch darum, individuelle Argumentationsstränge zu entwickeln und Lücken zu finden, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Weiterlesen

Schwerbehinderung GdB Rentenberater

Die Aussage, eine Schwerbehinderung sei befristet und „laufe deshalb aus“ ist rechtlich unzutreffend, denn es gibt keine Schwerbehinderung, die befristet bewilligt werden könnte. Das Gesetz (SGB IX) ist da eindeutig, wird aber gerne missverstanden, denn entweder habe ich eine oder mehrere Behinderungen, aufgrund derer mir ein Gesamt-GdB 50 oder mehr zusteht, oder nicht.
Allerdings kann sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand ändern, so dass „an sich“ keine Schwerbehinderung mehr vorläge. Aber: solange der Feststellungsbescheid, der dem Schwerbehindertenausweis zu Grunde liegt, nicht durch die Versorgungsverwaltung aufgehoben wurde, liegt weiterhin eine Schwerbehinderung vor. Weiterlesen

Künftig können Beschäftigte bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) „zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen“. Das ergibt sich aus dem neuen § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, der seit 10.6.2021 gilt.
Damit dürfen Beschäftigte nun ihren Rechtsanwalt zum BEM-Gespräch mitbringen, was bislang in der Rechtsprechung nicht einheitlich entschieden wurde, denn auch der Rechtsanwalt ist eine solche Vertrauensperson.
Unterlässt der Arbeitgeber den Hinweis auf die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson in der Einladung zum BEM, so wurde nicht ordnungsgemäß geladen und das BEM wurde fehlerhaft eingeleitet.
Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.
https://schwerbehinderung-gdb.de/kontakt/

Als weiteren Service neben dem GdB-Rechner haben wir nun auch einen Service auf dieser Seite implementiert, mit dem Sie anhand Ihrer Postleitzahl das zuständige Versorgungsamt finden können. Die Nutzung erfolgt ohne jede Gewährleistung!

Vielen Dank an Consultimedia Thomas Lennartz für die Umsetzung!