Schwerbehinderung GdB Rentenberater

Die Aussage, eine Schwerbehinderung sei befristet und „laufe deshalb aus“ ist rechtlich unzutreffend, denn es gibt keine Schwerbehinderung, die befristet bewilligt werden könnte. Das Gesetz (SGB IX) ist da eindeutig, wird aber gerne missverstanden, denn entweder habe ich eine oder mehrere Behinderungen, aufgrund derer mir ein Gesamt-GdB 50 oder mehr zusteht, oder nicht.
Allerdings kann sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand ändern, so dass „an sich“ keine Schwerbehinderung mehr vorläge. Aber: solange der Feststellungsbescheid, der dem Schwerbehindertenausweis zu Grunde liegt, nicht durch die Versorgungsverwaltung aufgehoben wurde, liegt weiterhin eine Schwerbehinderung vor. Weiterlesen

Künftig können Beschäftigte bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) „zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen“. Das ergibt sich aus dem neuen § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, der seit 10.6.2021 gilt.
Damit dürfen Beschäftigte nun ihren Rechtsanwalt zum BEM-Gespräch mitbringen, was bislang in der Rechtsprechung nicht einheitlich entschieden wurde, denn auch der Rechtsanwalt ist eine solche Vertrauensperson.
Unterlässt der Arbeitgeber den Hinweis auf die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson in der Einladung zum BEM, so wurde nicht ordnungsgemäß geladen und das BEM wurde fehlerhaft eingeleitet.
Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.
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Als weiteren Service neben dem GdB-Rechner haben wir nun auch einen Service auf dieser Seite implementiert, mit dem Sie anhand Ihrer Postleitzahl das zuständige Versorgungsamt finden können. Die Nutzung erfolgt ohne jede Gewährleistung!

Vielen Dank an Consultimedia Thomas Lennartz für die Umsetzung!

Die Berichterstattung über das Corona-Virus begleitet uns alle seit mehreren Wochen. Ein Ende ist nicht in Sicht. Corona-Panik greift um sich und zeigt sich in Hamsterkäufen, abgesagten Veranstaltungen und Quarantänen.
Viele Leser dieser Seite sind behindert, körperlich oder psychisch, gehören vielleicht zudem zu den „Risikogruppen“ der Vorerkrankten (oder „Vulnerables“, wie die Kanzlerin so schön sagte). Nun sind Furcht und Angst etwas Natürliches. Der Sender n-tv berichtet auf seiner Seite, dass Panik sogar nützlich sein könne. Wer von Furcht bzw. der Corona-Panik erfasst ist, wird dem wahrscheinlich nur wenig abgewinnen können. Aber wie geht man mit der Epidemie und seinen Sorgen vernünftig um?
Wie man die Ängste im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bewältigt, zeigt die Psychologin Karin Clemens, Geschäftsführerin des R+V-Dienstleisters HumanProtect in Köln in der letzten Ausgabe ihres Newsletters.


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