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Die Versorgungsmedizinverordnung beinhaltet als Anlage die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, anhand derer der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt wird.

Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber wollte seit vergangenem Jahr nun diese Grundlagen in einigen wesentlichen Punkten ändern.

Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte zuletzt – nach einem im vergangenen Jahr bereits heftig von den Sozialverbänden kritisierten Referentenentwurf – einen weiteren Entwurf für eine „6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ vorgelegt, der nichts Gutes für Betroffene erwarten ließ. So wären auch nach diesem Entwurf künftig viele GdB niedriger ausfallen als bisher und dementsprechend Nachteilsausgleiche wegfallen.

„Das geht gar nicht“, war dann aus einigen Schwerbehindertenvertretungen zu hören, und drei Damen nahmen sich ein Herz und protestierten: Claudia Oswald-Timmler, Silke Buchborn und Ulrike Hepperle, allesamt Schwerbehindertenvertreterinnen. Sie sammelten in den vergangenen Wochen knapp 30.000 Unterschriften bundesweit und übergaben diese Ende Juni persönlich im Bundesministerium an den zuständigen Staatssekretär, Herrn Dr. Schmachtenberg.

Die Änderungsverordnung ist nun erst einmal vom Tisch.

Einblicke von dem Gespräch im Ministerium habe ich erbeten und wie es weiter geht habe ich Claudia Oswald-Timmler im Interview.

Schwerbehinderung GdB Rentenberater

Kürzlich hatte ich auf dieser Seite über die drohenden Verschlechterungen für Behinderte hingewiesen, wenn der Referentenentwurf zur 6. Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizinverordnung, der von der Bundesregierung vorbereitet wurde, umgesetzt wird. Weiterlesen

Schwerbehinderung GdB Rentenberater

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) legt die Versorgungsmedizinischen Grundsätze fest. Diese bilden die Grundlage der Bewertung im Verfahren um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Der Gesetzgeber will nun diese Grundlagen in einigen wesentlichen Punkten ändern. Dies kann bei vielen Behinderten zu Verschlechterungen führen .
Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun – nach einem im vergangenen Jahr bereits heftig von den Sozialverbänden kritisierten Referentenentwurf – einen weiteren Entwurf für eine „6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ vorgelegt, der nichts Gutes für Betroffene erwarten lässt. So dürften auch nach diesem Entwurf künftig viele GdB niedriger ausfallen als bisher und dementsprechend Nachteilsausgleiche wegfallen. Weiterlesen