Es liegt – erneut – ein Entwurf einer 6. Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizinverordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor (Bearbeitungsstand 18.12.2024, 13:57 Uhr).
Im Folgenden finden Sie eine vertiefte, sehr ausführliche und zugleich kritisch kommentierte Darstellung der geplanten Neuerungen durch die Sechste Änderungsverordnung (6. ÄndVO) zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Der Schwerpunkt liegt auf den Änderungen in den einzelnen Funktionsbereichen und ihren praktischen Auswirkungen für Betroffene. Zugleich betrachte ich potenzielle Risiken oder Nachteile, die eine restriktive Anwendung dieser neuen Regelungen in der behördlichen Praxis mit sich bringen könnte. Weiterlesen
https://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2025/03/VersMedV.jpeg10241024Jürgen Sauerbornhttps://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2025/04/logo-schwerbehinderung-gdb-2025_1-e1744026581428.pngJürgen Sauerborn2025-03-27 09:21:442025-04-10 14:40:14Kritische Stellungnahme zum Entwurf einer 6. Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizinverordnung
Auf den ersten Blick erscheint das Schwerbehindertenrecht vielen als eine Nische im deutschen Rechtssystem. Doch für diejenigen, die sich tiefer damit beschäftigen, wird schnell klar: Dieses Rechtsgebiet ist weit mehr als nur eine Ansammlung von Regelungen und Paragraphen. Es ist ein Rechtsbereich, der das Potenzial hat, echte gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen und Menschen in entscheidenden Lebensphasen zu unterstützen. Warum ist also das Schwerbehindertenrecht das spannendste Rechtsgebiet? Hier sind einige gute Gründe.
1. Es geht um echte Menschen und Schicksale
Im Schwerbehindertenrecht steht der Mensch im Mittelpunkt. Hier geht es nicht um abstrakte juristische Probleme oder formale Vertragsstreitigkeiten, sondern um die Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen. Als Anwalt kämpft man für Personen, die mit erheblichen Einschränkungen im Alltag konfrontiert sind – sei es am Arbeitsplatz, bei der gesundheitlichen Versorgung oder in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Das Schwerbehindertenrecht bietet die Möglichkeit, die Lebensqualität von Menschen spürbar zu verbessern. Man kämpft nicht nur für Paragraphen, sondern für das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dieser direkte Einfluss auf das Leben der Mandanten macht die Arbeit nicht nur erfüllend, sondern auch unglaublich sinnvoll.
2. Enormer Gestaltungsspielraum und juristische Kreativität
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Gebiet, in dem juristische Kreativität gefragt ist. Die gesetzlichen Regelungen, etwa im Sozialgesetzbuch (SGB IX), geben zwar einen Rahmen vor, aber innerhalb dieses Rahmens kann und muss ein Anwalt oft maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Es geht nicht immer nur darum, bestehende Gesetze anzuwenden, sondern auch darum, individuelle Argumentationsstränge zu entwickeln und Lücken zu finden, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Weiterlesen
https://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2024/03/image.png427640Jürgen Sauerbornhttps://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2025/04/logo-schwerbehinderung-gdb-2025_1-e1744026581428.pngJürgen Sauerborn2024-10-10 01:31:412024-10-10 01:36:54Warum das Schwerbehindertenrecht für mich das spannendste Rechtsgebiet ist
Die Berichterstattung über das Corona-Virus begleitet uns alle seit mehreren Wochen. Ein Ende ist nicht in Sicht. Corona-Panik greift um sich und zeigt sich in Hamsterkäufen, abgesagten Veranstaltungen und Quarantänen.
Viele Leser dieser Seite sind behindert, körperlich oder psychisch, gehören vielleicht zudem zu den „Risikogruppen“ der Vorerkrankten (oder „Vulnerables“, wie die Kanzlerin so schön sagte). Nun sind Furcht und Angst etwas Natürliches. Der Sender n-tv berichtet auf seiner Seite, dass Panik sogar nützlich sein könne. Wer von Furcht bzw. der Corona-Panik erfasst ist, wird dem wahrscheinlich nur wenig abgewinnen können. Aber wie geht man mit der Epidemie und seinen Sorgen vernünftig um?
Wie man die Ängste im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bewältigt, zeigt die Psychologin Karin Clemens, Geschäftsführerin des R+V-Dienstleisters HumanProtect in Köln in der letzten Ausgabe ihres Newsletters.
https://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2020/03/Clemens.png262391Jürgen Sauerbornhttps://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2025/04/logo-schwerbehinderung-gdb-2025_1-e1744026581428.pngJürgen Sauerborn2020-03-11 17:53:012020-03-11 17:53:01Corona-Panik ist kein guter Ratgeber
Seit rund 20 Jahren halte ich meinen Vortrag „Anerkennung einer Schwerbehinderung“.
Um diesen Vortrag nun allen Interessierten, egal wo sie sich befinden, zur Verfügung stellen zu können, startet ab dem 1.8.2019 mein gleichnamiges Webinar, also ein Online-Vortrag, das mehrmals pro Woche stattfinden wird. Sehen Sie hier die Ankündigung des Webinars mit Einführungsvideo und lassen Sie sich benachrichtigen, sobald Sie Ihren Termin kostenfrei buchen können. In dem Webinar werde ich Ihnen in rund 90 Minuten alles erzählen, was Sie rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung wissen müssen. Darüber hinaus erhalten Sie noch diverse exklusive Geschenke als Bonus, um den Antrag „besser“ stellen zu können – aber sehen Sie selbst.
Die Versorgungsmedizinverordnung beinhaltet als Anlage die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, anhand derer der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt wird.
Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber wollte seit vergangenem Jahr nun diese Grundlagen in einigen wesentlichen Punkten ändern.
Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte zuletzt – nach einem im vergangenen Jahr bereits heftig von den Sozialverbänden kritisierten Referentenentwurf – einen weiteren Entwurf für eine „6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ vorgelegt, der nichts Gutes für Betroffene erwarten ließ. So wären auch nach diesem Entwurf künftig viele GdB niedriger ausfallen als bisher und dementsprechend Nachteilsausgleiche wegfallen.
„Das geht gar nicht“, war dann aus einigen Schwerbehindertenvertretungen zu hören, und drei Damen nahmen sich ein Herz und protestierten: Claudia Oswald-Timmler, Silke Buchborn und Ulrike Hepperle, allesamt Schwerbehindertenvertreterinnen. Sie sammelten in den vergangenen Wochen knapp 30.000 Unterschriften bundesweit und übergaben diese Ende Juni persönlich im Bundesministerium an den zuständigen Staatssekretär, Herrn Dr. Schmachtenberg.
Die Änderungsverordnung ist nun erst einmal vom Tisch.
https://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2019/07/mq2.jpg180320Jürgen Sauerbornhttps://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2025/04/logo-schwerbehinderung-gdb-2025_1-e1744026581428.pngJürgen Sauerborn2019-07-13 23:44:462019-07-13 23:47:08Versorgungsmedizinverordnung wird einstweilen nicht geändert
Kürzlich hatte ich auf dieser Seite über die drohenden Verschlechterungen für Behinderte hingewiesen, wenn der Referentenentwurf zur 6. Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizinverordnung, der von der Bundesregierung vorbereitet wurde, umgesetzt wird. Weiterlesen
https://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2018/02/Schwerbehinderung-GdB-Rentenberater.png20482048Jürgen Sauerbornhttps://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2025/04/logo-schwerbehinderung-gdb-2025_1-e1744026581428.pngJürgen Sauerborn2019-02-12 09:57:572019-02-12 09:57:57Widerstand gegen beabsichtigten Teilhabeabbau Behinderter durch die Bundesregierung wächst
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) legt die Versorgungsmedizinischen Grundsätze fest. Diese bilden die Grundlage der Bewertung im Verfahren um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Der Gesetzgeber will nun diese Grundlagen in einigen wesentlichen Punkten ändern. Dies kann bei vielen Behinderten zu Verschlechterungen führen .
Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun – nach einem im vergangenen Jahr bereits heftig von den Sozialverbänden kritisierten Referentenentwurf – einen weiteren Entwurf für eine „6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ vorgelegt, der nichts Gutes für Betroffene erwarten lässt. So dürften auch nach diesem Entwurf künftig viele GdB niedriger ausfallen als bisher und dementsprechend Nachteilsausgleiche wegfallen. Weiterlesen
Nun ein Hinweis an alle Leserinnen und Leser der Seiten im östlichen Ruhrgebiet (z.B Dortmund, Schwerte, Hagen, Witten, Bochum, Herne, Castrop-Rauxel, Lünen, Kamen, Unna, Schwerte), die Gelegenheit haben, meinen Vortrag mit Diskussion rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung am 21. September 2018 um 18 Uhr in der VHS Dortmund zu hören.
Alle Leserinnen und Leser der Seiten am Niederrhein/im westlichen Ruhrgebiet (z.B Krefeld, Moers, Duisburg, Nettetal, Viersen, Neuss, Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch) haben Gelegenheit, meinen Vortrag mit Diskussion rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung am 11. Oktober 2018 um 19 Uhr in der VHS Krefeld/Neunkirchen-Vluyn zu hören.
Wer eine Krebserkrankung (so weit) hinter sich gebracht hat und rückfallfrei geblieben ist, dem bleibt in aller Regel mehr oder weniger Angst, dass der Krebs zurückkommen könnte (Rezidivangst). Nach einer gewissen Zeit der Rückfallfreiheit wird das Versorgungsamt von einer Heilungsbewährung ausgehen und an Sie herantreten, um den GdB abzusenken.
Dabei bedeutet die „Heilungsbewährung“ nach Krebserkrankung nicht primär, dass nicht auch dann, wenn kein Rückfall aufgetreten ist, keine erhebliche Rezidivgefahr mehr besteht. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die bisherige abstrakte Bewertung von unterstellten physischen und psychischen Auswirkungen der Erkrankung nicht mehr gerechtfertigt ist und eine Neufeststellung des GdB erforderlich wird. Sehen Sie hierzu die Beiträge hier und hier.
Was, wenn der Betroffene nun wegen einer nicht ausgeschlossenen und / oder erhöhten Rezidivgefahr Rezidivangst verspürt? Dann ändert sich an dem Gesagten nichts. Es sei denn, die Rezidivangst geht über das „normale Maß“ hinaus und entwickelt eigenen Krankheitscharakter im Sinne einer psychischen Gesundheitsstörung. Weiterlesen
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