Studierenden (w/m/d) aus den Studiengängen Humanmedizin oder Rechtswissenschaft gesucht!

Die „Kanzlei für Arbeit, Gesundheit und Soziales“, Sauerborn-Rechtsanwalt, sucht für den Bereich des Medizinischen Sozialrechts eine(n) engagierte(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter (w/m/d) am Standort Köln-Wesseling.

Wer ich bin:

SAUERBORN-Rechtsanwalt ist eine überregional tätige arbeits-, medizin- und sozialrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei mit Sitz in Wesseling zwischen Köln und Bonn. Im Medizinischen Sozialrecht vertrete ich bundesweit Menschen, die die Anerkennung als Schwerbehinderte(r) nach SGB IX erreichen wollen.

Ich biete:

– eine attraktive Vergütung
– eine spannende, innovative und verantwortungsvolle Aufgabe
– einen modernen Arbeitsplatz in einer technisch gut ausgestatteten Kanzlei mit der Möglichkeit der teilweisen Heimarbeit
– Eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem freundlichen und dynamischen Team

Das sollten Sie mitbringen:

– überdurchschnittliche Studienleistungen
– ausgeprägtes Gefühl für Sprache
– als Studierender der Medizin idealerweise ein absolviertes oder kurz bevorstehendes Physikum
– als Studierender der Rechtswissenschaft sind Sie idealerweise im 3. Semester oder höher und bringen Verständnis für medizinische Fragestellungen mit.

Aussagefähige Bewerbungen senden Sie bitte ausschließlich über das Kontaktformular auf
www.schwerbehinderung-gdb.de

Kürzlich hatte ich auf dieser Seite über die drohenden Verschlechterungen für Behinderte hingewiesen, wenn der Referentenentwurf zur 6. Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizinverordnung, der von der Bundesregierung vorbereitet wurde, umgesetzt wird. Weiterlesen

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) legt die Versorgungsmedizinischen Grundsätze fest. Diese bilden die Grundlage der Bewertung im Verfahren um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Der Gesetzgeber will nun diese Grundlagen in einigen wesentlichen Punkten ändern. Dies kann bei vielen Behinderten zu Verschlechterungen führen .
Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun – nach einem im vergangenen Jahr bereits heftig von den Sozialverbänden kritisierten Referentenentwurf – einen weiteren Entwurf für eine „6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ vorgelegt, der nichts Gutes für Betroffene erwarten lässt. So dürften auch nach diesem Entwurf künftig viele GdB niedriger ausfallen als bisher und dementsprechend Nachteilsausgleiche wegfallen. Weiterlesen

Nun ein Hinweis an alle Leserinnen und Leser der Seiten im östlichen Ruhrgebiet (z.B Dortmund, Schwerte, Hagen, Witten, Bochum, Herne, Castrop-Rauxel, Lünen, Kamen, Unna, Schwerte), die Gelegenheit haben, meinen Vortrag mit Diskussion rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung am 21. September 2018 um 18 Uhr in der VHS Dortmund zu hören.

Näheres auf der Vortragsseite.

 

Alle Leserinnen und Leser der Seiten am Niederrhein/im westlichen Ruhrgebiet (z.B Krefeld, Moers, Duisburg, Nettetal, Viersen, Neuss, Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch) haben Gelegenheit, meinen Vortrag mit Diskussion rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung am 11. Oktober 2018 um 19 Uhr in der VHS Krefeld/Neunkirchen-Vluyn zu hören.

Details auf der Vortragsseite.

Wer eine Krebserkrankung (so weit) hinter sich gebracht hat und rückfallfrei geblieben ist, dem bleibt in aller Regel mehr oder weniger Angst, dass der Krebs zurückkommen könnte (Rezidivangst). Nach einer gewissen Zeit der Rückfallfreiheit wird das Versorgungsamt von einer Heilungsbewährung ausgehen und an Sie herantreten, um den GdB abzusenken.
Dabei bedeutet die „Heilungsbewährung“ nach Krebserkrankung nicht primär, dass nicht auch dann, wenn kein Rückfall aufgetreten ist, keine erhebliche Rezidivgefahr mehr besteht. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die bisherige abstrakte Bewertung von unterstellten physischen und psychischen Auswirkungen der Erkrankung nicht mehr gerechtfertigt ist und eine Neufeststellung des GdB erforderlich wird. Sehen Sie hierzu die Beiträge hier und hier.
Was, wenn der Betroffene nun wegen einer nicht ausgeschlossenen und / oder erhöhten Rezidivgefahr Rezidivangst verspürt? Dann ändert sich an dem Gesagten nichts. Es sei denn, die Rezidivangst geht über das „normale Maß“ hinaus und entwickelt eigenen Krankheitscharakter im Sinne einer psychischen Gesundheitsstörung. Weiterlesen