Fast unbemerkt sind die Voraussetzungen zur Anerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) durch das „Gesetz zur Stärkung und Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz“ zum 1.1.2017 geändert worden.

Das Merkzeichen aG zu erhalten, war immer schon schwierig. Beweggrund sind meist die Parkerleichterungen, die mit dem Merkzeichen verbunden sind. Nun ist es noch schwieriger geworden. Aber auch alle, die das Merkzeichen bereits haben, können nicht sicher sein, ob sie es behalten werden oder ob ein Entzug droht.

Lesen Sie Einzelheiten hierzu auf der Internetseite der Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales

IMG_1931Auch in 2016 werden wieder Vorträge zum Thema „Anerkennung einer Schwerbehinderung“ stattfinden, etwa in Bergheim, Düren, Erftstadt, Frechen, Brühl und Wesseling. In rund anderthalb Stunden erfahren Sie in aller Kürze, wie Sie Ihr Schwerbehindertenverfahren zu einen Erfolg bringen können. Einzelheiten zu den Vorträgen erfahren Sie unter Vorträge

 

Wer neben Knieschäden unter einem außergewöhnlichen Schmerzsyndrom leidet, kann auch einen höheren GdB hoffen. Denn treten neben den reinen Bewegungseinschränkungen starke Schmerzen auf, kommt neben einem höheren GdB auch der Nachteilsausgleich „G“ in Betracht. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg  – L 13 SB 161/10 – vom 18.08.2011 hervor. Es genüge aber nicht, dass lediglich nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Salben wie Voltaren und Ibuprofen zur Schmerzlinderung eingenommen werden. Ebenso wenig genügen Medikamente zur Behandlung von Gelenkarthrosen mit knorpelschützenden und knorpelerhaltenden (chondroprotektiven) Inhaltsstoffen, die nicht verschreibungspflichtig sind, etwa wie Donna 200 (S).