Schwerbehinderung GdB Rentenberater

Die Aussage, eine Schwerbehinderung sei befristet und „laufe deshalb aus“ ist rechtlich unzutreffend, denn es gibt keine Schwerbehinderung, die befristet bewilligt werden könnte. Das Gesetz (SGB IX) ist da eindeutig, wird aber gerne missverstanden, denn entweder habe ich eine oder mehrere Behinderungen, aufgrund derer mir ein Gesamt-GdB 50 oder mehr zusteht, oder nicht.
Allerdings kann sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand ändern, so dass „an sich“ keine Schwerbehinderung mehr vorläge. Aber: solange der Feststellungsbescheid, der dem Schwerbehindertenausweis zu Grunde liegt, nicht durch die Versorgungsverwaltung aufgehoben wurde, liegt weiterhin eine Schwerbehinderung vor. Weiterlesen