Klage gegen den GdB-Bescheid – So setzen Sie sich vor Gericht zur Wehr
Ihr Widerspruch gegen den GdB-Bescheid wurde abgelehnt – oder Sie haben direkt einen ablehnenden Bescheid erhalten und wollen sich damit nicht abfinden?
Dann bleibt nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht. Und das bundesweit. Ich begleite Sie dabei mit juristischer Erfahrung, klarem Kurs und einer realistischen Einschätzung Ihrer Chancen.
Wann ist eine Klage sinnvoll?
Eine Klage kann sich lohnen, wenn…
- … der GdB trotz Widerspruch zu niedrig bleibt,
- … wichtige Diagnosen oder Auswirkungen weiterhin ignoriert wurden,
- … das Amt sich auf formale Ablehnungen beruft, aber keine medizinische Tiefe erkennen lässt,
- … Sie sich in Ihrer Lebensrealität nicht ausreichend berücksichtigt fühlen.
Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob eine Klage realistische Erfolgsaussichten bietet – und ob der Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis steht.
So läuft das Klageverfahren beim Sozialgericht ab
1. Klagefrist beachten
Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden.
2. Klage einreichen und begründen
Die Klage erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Ich übernehme für Sie die vollständige juristische Formulierung und Darstellung Ihrer gesundheitlichen Situation – klar, nachvollziehbar und fundiert.
3. Akteneinsicht, Beweisanträge und medizinische Begutachtung
Das Gericht holt die Verwaltungsakte ein, bittet um Stellungnahme und kann medizinische Sachverständige beauftragen. Ich beantrage für Sie wichtige Beweise – z. B. die Berücksichtigung zusätzlicher Diagnosen oder fachärztlicher Gutachten.
4. Urteil oder Vergleich
Ein Verfahren endet oft mit einem (Teil-)Anerkenntnis oder einem gerichtlichen Vergleich – oder mit Urteil. Ich begleite Sie bis zum Abschluss des Verfahrens und bespreche mit Ihnen alle Zwischenschritte.
Welche Kosten entstehen?
Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei. Es fallen keine Gerichtsgebühren an. Sie tragen lediglich Ihre eigenen Anwaltskosten – transparent und fair.
Die Kosten bespreche ich mit Ihnen im Rahmen der Erstberatung im Detail. In vielen Fällen können auch Rechtsschutzversicherungen unterstützend in Anspruch genommen werden.
Wie ich Sie im Klageverfahren unterstütze
Ich übernehme die vollständige Vertretung gegenüber dem Sozialgericht – von der Akteneinsicht über die Klageschrift bis zur mündlichen Verhandlung.
- ✔️ Persönliche Strategie und Einschätzung vorab
- ✔️ Umfassende rechtliche und medizinische Aufarbeitung
- ✔️ Kein Kanzleitermin notwendig – alles digital
Jetzt Klarheit schaffen – mit einer fundierten Erstberatung
Bevor Sie eine Klage einreichen, ist es wichtig, Chancen und Risiken genau abzuwägen. Dafür biete ich Ihnen eine strukturierte Erstberatung an – telefonisch oder per Videocall.
Dabei besprechen wir Ihre Unterlagen, die Ablehnungsgründe und die medizinische Ausgangslage – realistisch, offen und individuell.
💶 Kosten der Erstberatung: 190 € zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.
Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie mich beauftragen möchten.
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📧 Alternativ per E-Mail: kanzlei@schwerbehindertenanwalt.com