Was sind Merkzeichen?
Merkzeichen sind Buchstaben, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden – zusätzlich zum festgestellten GdB. Sie geben an, welche Nachteilsausgleiche Sie in Anspruch nehmen können.
Überblick über die wichtigsten Merkzeichen
Merkzeichen |
Bedeutung |
Nachteilsausgleich |
G |
Erhebliche Gehbehinderung |
50 % Ermäßigung im ÖPNV, Steuervergünstigungen |
aG |
Außergewöhnliche Gehbehinderung |
Parkerleichterungen, volle ÖPNV-Nachteilsausgleiche |
B |
Begleitperson erforderlich |
Freifahrt für Begleitperson |
H |
Hilflosigkeit |
Steuerfreibeträge, Pflegezulagen, Freifahrten |
RF |
Rundfunk/Fernsehen |
Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag |
Bl |
Blindheit |
Voller Nachteilsausgleich, Blindenhilfe |
Gl |
Gehörlosigkeit |
Freifahrt, Steuererleichterung |
TBl |
Taubblindheit |
Maximale Nachteilsausgleiche |
Wie beantrage ich ein Merkzeichen?
Merkzeichen können direkt mit dem GdB-Antrag oder später durch separaten Antrag oder Verschlimmerungsantrag beantragt werden.
Wichtig ist, die Auswirkungen Ihrer Beeinträchtigung nachvollziehbar zu schildern – nicht nur die Diagnose.
Was tun, wenn ein Merkzeichen abgelehnt wurde?
Wurde ein Merkzeichen abgelehnt, obwohl die Voraussetzungen vorliegen, können Sie Widerspruch einlegen. Ich unterstütze Sie dabei mit einer fundierten Begründung – medizinisch und rechtlich.
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