Vertiefende Hinweise zur Antragstellung auf Feststellung einer Schwerbehinderung
🧾 Was Sie über das Verfahren nach SGB IX wissen sollten
Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung wird bei der zuständigen Versorgungsbehörde gestellt – meist das Inklusionsamt oder die Landesbehörde für Soziales.
Die Behörde prüft:
• Art und Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen
• deren Dauerhaftigkeit
• deren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Grundlage sind dabei:
• Ihre Schilderungen im Antrag
• Befundberichte (nicht automatisch eingeholt!)
• Stellungnahmen Ihrer behandelnden Ärzt:innen (wenn Sie zustimmen)
🧠 Diagnosen vs. Funktionsbeeinträchtigungen
Viele Anträge scheitern daran, dass Betroffene nur Diagnosen wie „Bluthochdruck“, „Depression“ oder „Diabetes“ angeben.
Doch:
👉 Die Versorgungsämter bewerten nicht die Krankheit an sich, sondern die Auswirkungen auf Ihren Alltag.
Beispiel:
„Ich habe Diabetes“ bringt wenig.
„Mein Blutzucker schwankt stark, ich habe regelmäßig Unterzuckerungen, kann dann nicht mehr klar denken“ – das ist relevant.
📋 Was ins Formular gehört – und was besser nicht
Wichtig:
• Jede einzelne Einschränkung aufführen, auch wenn sie Ihnen nebensächlich erscheint.
• Bei psychischen Erkrankungen: Symptome schildern, nicht nur den ICD-Code.
(„Ich kann mich nicht mehr länger als 15 Minuten konzentrieren“ ist hilfreicher als „F32.2“)
Nicht sinnvoll:
• „Ich habe schon so viel durchgemacht.“
• „Meine Nachbarn wissen, wie schlimm es ist.“
→ Das Amt braucht konkrete, überprüfbare Angaben.
🗂️ Beifügen oder nur benennen?
Die bloße Nennung von Ärzt:innen reicht oft nicht.
Besser:
✅ Befundberichte einscannen und beilegen
✅ Vorher mit der Praxis sprechen: „Können Sie mir eine kurze Einschätzung schreiben?“
✅ Chronologische Übersicht Ihrer Beschwerden & Behandlungen (Bonuspunkt!)
⏳ Wie lange dauert es – und was passiert danach?
• Nach Antragstellung: Eingang bestätigen lassen!
• Bearbeitungszeit: zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.
• Bei Rückfragen zügig reagieren – sonst Verzögerung.
• Wenn abgelehnt: Widerspruch binnen eines Monats.
⚖️ Wenn der Antrag abgelehnt wird
👉 Keine Panik – die Mehrheit der erfolgreichen GdB-Feststellungen geschieht erst im Widerspruch.
Das heißt:
• Ablehnung ist nicht das Ende
• Oft fehlten einfach Angaben oder Nachweise
• Jetzt ist eine rechtliche Prüfung besonders sinnvoll
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