Welche psychischen Erkrankungen werden berücksichtigt?
Die häufigsten psychischen Erkrankungen im GdB-Verfahren sind:
- ✔️ Depressive Störungen (leicht bis schwer, episodisch oder chronisch-rezidivierend)
- ✔️ Angststörungen und Panikstörung
- ✔️ Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
- ✔️ Bipolare Störungen
- ✔️ Persönlichkeitsstörungen
- ✔️ Zwangsstörungen
- ✔️ Anpassungs- oder Somatisierungsstörungen
Wie wird der GdB bei psychischen Erkrankungen festgestellt?
Entscheidend ist nicht allein die Diagnose – sondern die tatsächliche Auswirkung auf Ihren Alltag, Ihr Berufsleben und Ihre sozialen Kontakte.
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze geben folgenden Rahmen vor:
- Leichte Ausprägung: GdB 0–20
- Mittlere Ausprägung: GdB 30–50
- Schwere Störung: GdB 60–100
Aber: Diese Einschätzung ist oft subjektiv – und viele relevante Einschränkungen werden vom Amt übersehen oder kleingeredet.
Welche Unterlagen helfen weiter?
- ✔️ Fachärztliche Berichte und Entlassungsbriefe
- ✔️ Psychotherapie-Berichte oder Stellungnahmen (auch vom Sozialdienst)
- ✔️ Reha-Berichte oder Kur-Gutachten
- ✔️ Schilderungen der Einschränkungen im Alltag (Selbstauskunft)
Ich helfe Ihnen, die richtigen Unterlagen auszuwählen und in rechtlich tragfähiger Form zusammenzustellen.
Was ist mit Suizidgedanken, Klinikaufenthalten oder Medikamenten?
Auch solche Aspekte dürfen – wenn gewünscht – genannt und berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass Sie sich nicht weiter verstecken müssen. Ich gehe respektvoll und vertraulich mit Ihrer Geschichte um.
Wie ich Sie unterstütze
- ✅ Individuelle Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
- ✅ Hilfe bei Antrag, Widerspruch oder Klage
- ✅ Auf Wunsch: Kontaktaufnahme mit Behandlern & Gutachtern
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Kosten der Erstberatung: 190 € zzgl. MwSt. und Auslagenpauschale
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