Welche Rolle spielt die Krankheit im GdB-Verfahren?
Nicht der Name der Krankheit entscheidet über den Grad der Behinderung – sondern die Frage:
Wie stark wirkt sich die Erkrankung auf Ihre Teilhabe am Leben aus?
Dabei wird nicht nur auf den Einzelfall geschaut, sondern auf die Gesamtsituation – insbesondere, wenn mehrere Erkrankungen gleichzeitig vorliegen.
Drei wichtige Gruppen von Erkrankungen
Depression, Angststörung, Trauma oder Persönlichkeitsstörungen: Psychische Erkrankungen sind oft schwer greifbar – aber im GdB-Verfahren relevant. Entscheidend ist die funktionale Einschränkung im Alltag.
Von Rheuma über Krebs bis zu orthopädischen oder internistischen Diagnosen: Körperliche Einschränkungen werden nach klaren Kriterien bewertet – aber häufig unzureichend berücksichtigt.
Wenn mehrere Erkrankungen zusammentreffen, zählt nicht nur die Summe – sondern auch das Zusammenwirken. Die Gesamtbeurteilung ist komplex – hier ist Erfahrung gefragt.
Wie ich Sie unterstütze
- ✅ Einordnung Ihrer Diagnose nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen
- ✅ Einschätzung eines realistischen GdB
- ✅ Begleitung im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren
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In einer fundierten Erstberatung klären wir, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie geltend machen können – und wie Sie diese am besten belegen.
Kosten: 190 € zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.
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