Widerspruch gegen den GdB-Bescheid – so setzen Sie sich zur Wehr
Sie haben einen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten – aber das Ergebnis stimmt nicht mit Ihrer gesundheitlichen Realität überein?
Dann sind Sie nicht allein. Viele meiner Mandantinnen und Mandanten berichten von unvollständigen Diagnosen, medizinisch nicht nachvollziehbaren Bewertungen oder schlichtweg falschen Einschätzungen.
Ich unterstütze Sie dabei, sich erfolgreich zu wehren – mit juristischer Klarheit, medizinischem Fachwissen und einem klaren Fahrplan.
Wann lohnt sich ein Widerspruch?
Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn…
- … der festgestellte GdB deutlich unter Ihrer tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkung liegt,
- … wichtige Diagnosen, Gutachten oder Befunde im Bescheid fehlen,
- … Sie bestimmte Merkzeichen (z. B. G, aG, B oder H) beantragt haben, aber keines zuerkannt wurde,
- … Ihnen durch den Bescheid Vergünstigungen wie Steuererleichterungen, Zusatzurlaub oder Kündigungsschutz entgehen.
Widerspruch lohnt sich besonders, wenn der Bescheid pauschal wirkt oder wie ein Standardtext erscheint – also gar nicht auf Ihre konkrete Situation eingeht.
So läuft das Widerspruchsverfahren ab – in drei Schritten
1. Widerspruch fristgerecht einlegen
Sie müssen innerhalb von einem Monat nach Zustellung schriftlich Widerspruch einlegen. Das geht per Brief, Fax oder – mit qualifizierter Signatur – auch digital.
2. Begründung nachreichen oder sofort mitliefern
Ihre Begründung sollte möglichst konkret und mit medizinischen Unterlagen belegt sein. Ich unterstütze Sie dabei, die Argumente auf den Punkt zu bringen.
3. Entscheidung des Versorgungsamts abwarten
Nach Eingang des Widerspruchs prüft das Amt erneut – ggf. mit Hilfe des ärztlichen Dienstes. Die Bearbeitungszeit beträgt meist 2 bis 6 Monate.
Wenn der Widerspruch Erfolg hat, wird der Bescheid geändert. Wird er abgelehnt, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden – auch dabei unterstütze ich Sie.
Was bringt mir anwaltliche Unterstützung?
Ich prüfe Ihren Bescheid sorgfältig, formuliere eine rechtssichere und medizinisch fundierte Begründung und führe für Sie die Korrespondenz mit dem Amt. Dabei profitieren Sie von:
- ✔️ Fachwissen im Medizinrecht und Schwerbehindertenrecht
- ✔️ Persönlicher Betreuung – kein Standardverfahren
- ✔️ Klarer Kommunikation – verständlich und auf Augenhöhe
Ich vertrete ausschließlich Antragstellerinnen und Antragsteller – niemals das Amt.
Wie geht es jetzt weiter?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr GdB-Bescheid nicht korrekt ist, helfe ich Ihnen gerne weiter.
Der erste Schritt ist eine strukturierte Erstberatung. Wir besprechen Ihre gesundheitliche Situation, vorhandene Befunde und die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs.
Die Erstberatung kostet pauschal 190 € zzgl. Auslagenpauschale und MwSt. – telefonisch oder per Videocall, bundesweit.
Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie mich mit der weiteren Vertretung beauftragen möchten.
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Ich melde mich zeitnah zurück und sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich Sie unterstützen kann.
📧 Alternativ per E-Mail: kanzlei@schwerbehindertenanwalt.com