Berufung gegen das Urteil im GdB-Verfahren – was Sie wissen sollten
Das Sozialgericht hat Ihre Klage abgewiesen – aber Sie haben das Gefühl, dass die Entscheidung nicht korrekt war?
Dann kann sich eine Berufung beim Landessozialgericht lohnen. Allerdings ist dieser Schritt gut zu überdenken – rechtlich, medizinisch und strategisch. Ich helfe Ihnen, eine tragfähige Entscheidung zu treffen.
Wann ist eine Berufung überhaupt möglich?
Gegen Urteile des Sozialgerichts kann Berufung eingelegt werden, wenn das Gericht Ihre Klage ganz oder zum Teil abgewiesen hat.
Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden – schriftlich oder über Ihren Anwalt.
Wie läuft das Berufungsverfahren ab?
1. Berufung einlegen und begründen
Zunächst muss innerhalb der Frist Berufung eingelegt und danach ausführlich begründet werden. Ich formuliere für Sie die Argumentation – juristisch präzise, medizinisch untermauert und mit Blick auf die Fehler des erstinstanzlichen Urteils.
2. Prüfung durch das Landessozialgericht
Das Gericht prüft, ob die Entscheidung des Sozialgerichts korrekt war. Es kann neue Gutachten einholen, mündlich verhandeln oder eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren treffen.
3. Vergleich oder Urteil
Das Verfahren kann durch Urteil, (Teil-)Anerkenntnis oder Vergleich enden. Ich begleite Sie persönlich bis zur Entscheidung – und bespreche mit Ihnen vor jedem Schritt Ihre Optionen.
Was kostet eine Berufung?
Auch das Berufungsverfahren ist gerichtskostenfrei. Sie tragen lediglich Ihre Anwaltskosten.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir gemeinsam die Möglichkeiten.
Wie ich Sie im Berufungsverfahren unterstütze
- ✅ Gründliche Prüfung des erstinstanzlichen Urteils
- ✅ Ausarbeitung einer fundierten Berufungsbegründung
- ✅ Persönliche Begleitung bis zur Entscheidung
Ich vertrete ausschließlich Betroffene – niemals Behörden oder Gerichte.
Fundierte Einschätzung vor der Berufung
Bevor Sie Berufung einlegen, sollten Chancen, Risiken und Aufwand sorgfältig abgewogen werden. In einer strukturierten Erstberatung kläre ich mit Ihnen alle offenen Fragen.
Kosten der Erstberatung: 190 € zzgl. Auslagenpauschale und MwSt. – per Telefon oder Videocall, bundesweit.
Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie mit mir in die zweite Instanz gehen möchten.
Jetzt Urteil prüfen lassen
Klicken Sie auf „Online-Anfrage stellen“ und schildern Sie mir Ihr Urteil. Ich melde mich zeitnah zurück und sage Ihnen ehrlich, ob eine Berufung sinnvoll ist.
📧 Alternativ per E-Mail: kanzlei@schwerbehindertenanwalt.com