Was bedeutet „Heilungsbewährung“ im Schwerbehindertenrecht?
Wenn eine Erkrankung zunächst erfolgreich behandelt wurde – z. B. durch Operation, Bestrahlung oder intensive Chemotherapie – sprechen die Versorgungsämter häufig von einer sogenannten „Heilungsbewährung“.
Das bedeutet: Es wird zunächst abgewartet, ob die Erkrankung dauerhaft „ausheilt“ – und erst dann wird endgültig über den GdB entschieden.
In dieser Zeit haben Sie trotzdem Anspruch auf einen GdB!
Auch während der Heilungsbewährung kann ein erhöhter Grad der Behinderung anerkannt werden – oft für mehrere Jahre.
Beispiel: Nach einer Krebsbehandlung wird regelmäßig ein GdB von 50 bis 100 für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren anerkannt – selbst dann, wenn keine akuten Beschwerden mehr bestehen.
Ziel ist es, Betroffene in dieser kritischen Phase zu schützen – etwa durch Steuererleichterungen, Zusatzurlaub oder Kündigungsschutz.
Welche Erkrankungen sind besonders betroffen?
Heilungsbewährung spielt vor allem eine Rolle bei:
- Krebserkrankungen
- Organtransplantationen
- Autoimmunerkrankungen mit schubweisem Verlauf
- Intensivtherapien mit langfristiger Auswirkung
Was bedeutet das konkret für Sie?
Wenn das Versorgungsamt Ihren GdB mit Verweis auf eine „erfolgreiche Behandlung“ oder eine „aktuell symptomfreie Phase“ herabsetzen will und Sie ein Anhörungsschreiben erhalten, lohnt es sich, genau hinzusehen.
Ich prüfe für Sie, ob ein Anspruch auf Anerkennung während der Heilungsbewährung und darüber hinaus besteht – und ob ein Änderungsantrag, Widerspruch oder sogar eine Klage Erfolg verspricht. Sich zu wehren ist meistens sinnvoll, denn der GdB bleibt Ihnen so lange erhalten, bis eine Entziehung bestandskräftig wird. Die Entziehung des GdB lässt sich daher häufig zeitlich „strecken“ – das ist besonders dann sinnvoll, wenn nur so der Antragszeitpunkt für die Altersrente für Schwerbehinderte erreicht werden kann.
Wie ich Sie unterstütze
- ✅ Prüfung medizinischer Unterlagen unter juristischen Gesichtspunkten
- ✅ Einschätzung der Heilungsbewährungszeit nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen
- ✅ Entwicklung einer tragfähigen Strategie gemeinsam mit Ihnen.
- ✅ Durchsetzung Ihrer Rechte im Verwaltungs- und ggf. Klageverfahren
Ich vertrete ausschließlich Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen – mit Klarheit, Empathie und Ausdauer.
Jetzt prüfen lassen, ob Ihnen ein GdB auch über die Heilungsbewährung hinaus zusteht
In einer strukturierten Erstberatung klären wir, wie Ihre gesundheitliche Situation aktuell zu bewerten ist – und wie weiter zu verfahren ist, um Ihre Rechte zu wahren.
Kosten der Erstberatung: 190 € zzgl. MwSt. und Auslagenpauschale
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