GLEICHSTELLUNG BEIM GDB – SCHUTZ AUCH OHNE SCHWERBEHINDERUNG

Ihr GdB liegt unter 50, aber Sie haben gesundheitliche Einschränkungen – besonders im Beruf?

Dann kann eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen sinnvoll sein. Sie erhalten dadurch Kündigungsschutz und weitere Vorteile – auch ohne einen GdB von 50 oder mehr.

Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht und unterstütze Sie dabei, die Gleichstellung zu beantragen – und durchzusetzen, wenn sie zu Unrecht abgelehnt wird.

  • ✅ Gleichstellung bei GdB 30 oder 40
  • ✅ Schutz im Arbeitsleben
  • ✅ Individuelle Prüfung & Antragshilfe
Gleichstellung GdB