Was bedeutet Gleichstellung?
Wer einen GdB von 30 oder 40 hat, kann sich mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen – wenn die Gleichstellung zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig ist.
Das bedeutet: Sie erhalten wichtige Schutzrechte – ohne dass Sie offiziell als schwerbehindert gelten.
Welche Vorteile bringt die Gleichstellung?
- ✔️ Besonderer Kündigungsschutz
- ✔️ Vorrang bei innerbetrieblichen Maßnahmen
- ✔️ Förderung durch Integrationsämter möglich
- ✔️ Zugang zu unterstützenden Leistungen am Arbeitsplatz
Wer kann einen Antrag auf Gleichstellung stellen?
Voraussetzungen sind:
- ✅ GdB 30 oder 40
- ✅ Beschäftigung oder ernsthafte Beschäftigungsabsicht
- ✅ Gefährdung des Arbeitsplatzes ohne Gleichstellung
Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt – formlos oder mit Vordruck.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Agentur prüft, ob die Gleichstellung zur Sicherung des Arbeitsplatzes erforderlich ist. Sie kann Rückfragen an den Arbeitgeber stellen oder medizinische Unterlagen anfordern.
Wie ich Sie unterstütze
- ✅ Prüfung der Erfolgsaussichten
- ✅ Formulierung des Antrags und Stellungnahme zur Arbeitsplatzsituation
- ✅ Begleitung bei Rückfragen oder Ablehnung
Jetzt Gleichstellung prüfen lassen
In der Erstberatung besprechen wir, ob eine Gleichstellung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist – und wie Sie am besten vorgehen.
Kosten der Erstberatung: 190 € zzgl. MwSt. und Auslagenpauschale
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