Typische körperliche Erkrankungen im GdB-Verfahren
- ✔️ Wirbelsäulenerkrankungen (Bandscheiben, Arthrose, Instabilitäten)
- ✔️ Gelenkerkrankungen (Hüfte, Knie, Schulter, Rheuma)
- ✔️ Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Herzinsuffizienz)
- ✔️ Lungenerkrankungen (Asthma, COPD)
- ✔️ Diabetes mellitus mit Folgeproblemen
- ✔️ Magen-Darm-Erkrankungen (Morbus Crohn, Reizdarm, chronische Entzündung)
- ✔️ Tumorerkrankungen und Heilungsbewährung
Wirbelsäulenerkrankungen – besonders häufig, besonders heikel
Rückenschmerzen betreffen Millionen Menschen. Trotzdem werden Wirbelsäulenerkrankungen im GdB-Verfahren oft nicht oder nur niedrig bewertet.
Das liegt daran, dass nicht der Schmerz zählt – sondern die objektive Bewegungseinschränkung. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze verlangen:
- ✔️ Dauerhafte Bewegungseinschränkungen der Wirbelsäule (z. B. durch Versteifung)
- ✔️ Neurologische Ausfälle (z. B. Lähmungen, Taubheitsgefühle, Bandscheibenvorfall mit Nervenschädigung)
- ✔️ Bildgebender Nachweis der Veränderung (z. B. MRT, CT, Röntgen)
Ich helfe Ihnen dabei, genau diese Punkte fundiert darzustellen – und so den GdB zu bekommen, der Ihnen zusteht.
Wie hoch ist der GdB bei körperlichen Erkrankungen?
Einige Richtwerte aus der GdB-Tabelle:
Erkrankung |
Typischer GdB |
Hinweis |
Wirbelsäulensyndrom ohne OP |
10–30 |
Nur bei nachgewiesener Funktionseinschränkung |
Chronische Lumbalgie mit Nervenschmerzen |
30–50 |
Mit neurologischen Ausfällen höher |
Arthrose Hüfte oder Knie |
20–50 |
Je nach Ausmaß der Einschränkung |
Diabetes mit Insulin & Folgeproblemen |
30–50 |
z. B. mit Retinopathie oder Polyneuropathie |
Wichtig: Alles eine Frage der Darstellung
Oft liegt es nicht an der Krankheit – sondern an der Art, wie sie im Antrag dargestellt wird. Ich helfe Ihnen, die richtigen Begriffe zu verwenden – und das „richtige Bild“ beim Amt zu hinterlassen.
Wie ich Sie unterstütze
- ✅ Einschätzung eines realistischen GdB für Ihre Erkrankung(en)
- ✅ Hilfe bei Antrag, Verschlimmerung, Widerspruch oder Klage
- ✅ Medizinrechtlich fundierte Argumentation auf Augenhöhe
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In der Erstberatung klären wir, wie Ihre körperlichen Beschwerden juristisch zu bewerten sind – und wie Sie zu Ihrem GdB kommen.
Kosten der Erstberatung: 190 € zzgl. MwSt. und Auslagenpauschale
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