Viele Menschen wissen nicht, wie groß der finanzielle Vorteil einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen tatsächlich sein kann. Gerade wenn es um die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 geht, steht oft die Frage im Raum: „Lohnt sich das überhaupt finanziell für mich?“

Die Antwort: Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich eine Altersrente für Schwerbehinderte erheblich lohnen.

Gesetzlicher Rahmen kurz erklärt

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist in § 236a SGB VI und § 37 SGB VI geregelt. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

Die abschlagsfreie Altersgrenze hängt stark vom Geburtsjahr ab:

Geburtsjahr

Abschlagsfreie Altersgrenze

Frühester Beginn (–36 Monate)

Max. Abschlag

1952

63 J 1 M

60 J 1 M

10,8 %

1953

63 J 2 M

60 J 2 M

10,8 %

1954

63 J 3 M

60 J 3 M

10,8 %

1955

63 J 4 M

60 J 4 M

10,8 %

1956

63 J 5 M

60 J 5 M

10,8 %

1957

63 J 6 M

60 J 6 M

10,8 %

1958

64 J 0 M

61 J 0 M

10,8 %

1959

64 J 2 M

61 J 2 M

10,8 %

1960

64 J 4 M

61 J 4 M

10,8 %

1961

64 J 6 M

61 J 6 M

10,8 %

1962

64 J 8 M

61 J 8 M

10,8 %

1963

64 J 10 M

61 J 10 M

10,8 %

ab 1964

65 J 0 M (§ 37 SGB VI)

62 J 0 M

10,8 %

Quelle: § 236a SGB VI; § 37 Abs. 2 i. V. m. § 37 Abs. 1 SGB VI

Finanzielle Auswirkungen am Beispiel

Die durchschnittliche Bruttorente nach 45 Beitragsjahren beträgt laut DRV-Rentenversicherungsbericht 2023 (Tab. C1 – Durchschnittsrenten West bei 45 Entgeltpunkten) etwa 1.593 € monatlich. Nach Abzug von rund 11 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ergibt sich eine durchschnittliche Nettorente von etwa 1.418 €.

Wer die Altersrente drei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze in Anspruch nimmt, hat einen Abschlag von maximal 10,8 % hinzunehmen. Die Nettorente reduziert sich damit auf etwa 1.265 € monatlich. Daraus resultiert ein monatlicher Unterschied von ca. 153 € zugunsten der abschlagsfreien Rente.

Langfristiger finanzieller Vorteil (Beispielrechnung)

Laut Statistischem Bundesamt (Periodensterbetafel 2020/22) beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung ab dem Renteneintrittsalter von 63 Jahren:

  • Für Männer: etwa 18,5 Jahre (222 Monate)

  • Für Frauen: etwa 22,3 Jahre (268 Monate)

Der rechnerische lebenslange finanzielle Vorteil einer abschlagsfreien Rente beträgt somit exemplarisch:

  • Für Männer: ca. 34.000 €

  • Für Frauen: ca. 41.000 €

Diese Zahlen verdeutlichen beispielhaft, dass sich die Anerkennung eines GdB von mindestens 50 und ein späterer abschlagsfreier Rentenbeginn erheblich auf die finanzielle Situation auswirken können.

Wichtiger Hinweis zur Hinzuverdienstgrenze

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze gemäß § 34 Abs. 3 SGB VI (Gesetz v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2753) aufgehoben.

Was können Sie jetzt tun?

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Wichtiger Hinweis

Die dargestellten Zahlen sind Durchschnittswerte und dienen ausschließlich der Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung oder Auskunft der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Lassen Sie Ihre persönliche Situation daher unbedingt prüfen.

Fazit

Unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen finanziell attraktiv sein. Eine frühzeitige Prüfung und Beratung sind empfehlenswert, um Ihre individuellen Chancen optimal zu nutzen.

FAQ

Ab welchem Alter kann ich als schwerbehinderter Mensch ohne Abschlag in Rente gehen?

Das hängt vom Geburtsjahr ab: 63 J + 1 Mon. (Jg. 1952) – danach steigt die Grenze jeden Monat um einen Monat bis 64 J + 10 Mon. (Jg. 1963). Ab Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Grenze bei 65 Jahren (§ 236a, § 37 SGB VI).

Wie hoch ist der maximale Abschlag, wenn ich früher gehe?

Für jeden vorgezogenen Monat werden 0,3 % abgezogen. Bei maximal 36 Monaten Vorverlegung ergibt das höchstens 10,8 % Abschlag (§ 77 Abs. 2 SGB VI).

Brauche ich 45 Versicherungsjahre, um die Rente zu bekommen?

Nein. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen reichen 35 Versicherungsjahre. 45 Jahre gelten nur für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Reicht eine Gleichstellung (GdB 30–49) für diese Rente aus?

Nein. Für die Altersrente nach § 236a/§ 37 SGB VI ist ein anerkannt GdB ≥ 50 erforderlich. Eine bloße Gleichstellung genügt nicht.

Wie groß kann der finanzielle Vorteil ohne Abschläge sein?

Beispiel: Bei einer durchschnittlichen Rente erhöht sich das Netto um ca. 160 € pro Monat. Über die mittlere Rentenbezugsdauer (18,5 J. Männer / 22,3 J. Frauen) ergibt das rund 34 000 € bzw. 41 000 € mehr. (Durchschnittswerte – individuell abweichend.)