Was ist die GdB-Tabelle?
Die sogenannte „GdB-Tabelle“ stammt aus der Versorgungsmedizin-Verordnung (Anlage zu § 2 VersMedV). Sie enthält Richtwerte für die Bewertung gesundheitlicher Einschränkungen.
Dabei gilt: Der GdB richtet sich nicht nach der Diagnose allein, sondern nach der Schwere der Auswirkung auf das tägliche Leben.
Beispiele aus der GdB-Tabelle
Krankheit |
GdB-Richtwert |
Hinweis |
Diabetes mellitus |
20–50 |
Je nach Therapieaufwand, Schwankungen & Spätfolgen |
Depressive Störung |
20–70 |
Abhängig von Dauer, Schweregrad & Beeinträchtigung |
Morbus Crohn / Colitis ulcerosa |
30–60 |
Bei schweren Schüben oder OP-Folgen auch höher |
Arthrose (z. B. Knie/Hüfte) |
20–50 |
Abhängig vom Ausmaß der Bewegungseinschränkung |
Krebserkrankungen |
50–100 |
Meist befristet während der Heilungsbewährung |
Wichtig: Der GdB ist individuell!
Die GdB-Tabelle gibt nur Richtwerte an – das Versorgungsamt muss Ihre persönliche Situation bewerten. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- ✔️ Mehrere Erkrankungen (sog. „Gesamt-GdB“)
- ✔️ Auswirkungen auf Beruf und Alltag
- ✔️ Wechselwirkungen zwischen Erkrankungen
Wie ich Sie unterstütze
- ✅ Einschätzung eines realistischen GdB auf Basis Ihrer Unterlagen und Schilderungen
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