Verschlimmerungsantrag – wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat

Ihr GdB wurde vor einiger Zeit festgestellt – doch inzwischen hat sich Ihr Gesundheitszustand deutlich verschlechtert?

Dann haben Sie das Recht, einen sogenannten Verschlimmerungsantrag zu stellen. Dabei prüft das Versorgungsamt, ob sich Ihr Grad der Behinderung erhöht hat – und ob Sie Anspruch auf weitere Nachteilsausgleiche oder Merkzeichen haben.

Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht und helfe Ihnen, diesen Antrag richtig zu stellen – mit Erfahrung, Struktur und einem klaren Blick auf die medizinischen Details.

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Verschlimmerungsantrag Schwerbehindertenrecht