Was ist ein Verschlimmerungsantrag?
Ein Verschlimmerungsantrag (oder: Änderungsantrag) ist ein Antrag auf Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB), wenn sich Ihr Gesundheitszustand nach dem letzten Bescheid nachhaltig verschlechtert hat.
Er ist besonders sinnvoll, wenn:
- … neue Krankheiten oder Diagnosen hinzugekommen sind,
- … sich bestehende Beschwerden verstärkt oder verschlechtert haben,
- … die Auswirkungen auf Ihre Lebensführung zugenommen haben,
- … bisher kein oder ein zu niedriger GdB festgestellt wurde.
Wann kann ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden?
Grundsätzlich jederzeit – auch kurz nach dem letzten Bescheid.
Allerdings sollte eine tatsächliche und nachweisbare Verschlechterung vorliegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Antrag abgelehnt oder sogar der GdB herabgesetzt wird.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, sollten aktuelle medizinische Nachweise vorliegen – z. B.:
- Fachärztliche Atteste oder Befunde
- Reha-Entlassungsberichte
- Psychologische oder sozialmedizinische Stellungnahmen
Ich helfe Ihnen dabei, die Unterlagen gezielt zusammenzustellen und richtig einzuordnen.
Was bringt anwaltliche Unterstützung?
- ✅ Bewertung, ob ein Antrag sinnvoll und aussichtsreich ist
- ✅ Hilfe bei der Formulierung des Antrags und der medizinischen Einordnung
- ✅ Begleitung im gesamten Verfahren – inklusive Widerspruch oder Klage
Ich unterstütze Sie strukturiert, klar und mit medizinrechtlichem Hintergrund – bundesweit und rein digital.
Jetzt prüfen lassen, ob sich ein Antrag lohnt
In der Erstberatung klären wir gemeinsam, ob ein Verschlimmerungsantrag zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist – und wie Sie ihn am besten stellen.
Kosten der Erstberatung: 190 € zzgl. MwSt. und Auslagenpauschale
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📧 Alternativ per E-Mail: kanzlei@schwerbehindertenanwalt.com