GdB – was bedeutet das eigentlich?
GdB steht für Grad der Behinderung. Er beschreibt, wie stark die Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag sind – unabhängig davon, ob Sie arbeiten oder bereits in Rente sind.
Je höher der GdB, desto stärker sind Ihre Beeinträchtigungen. Die Skala reicht von 20 bis 100 – in Zehnerschritten.
Ab wann gilt man als schwerbehindert?
Ab einem GdB von 50 oder mehr gelten Sie rechtlich als schwerbehindert und haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche – zum Beispiel:
- Zusatzurlaub
- Kündigungsschutz
- Steuererleichterungen
- Freifahrten im ÖPNV (mit Merkzeichen)
Liegt Ihr GdB unter 50, aber bei mindesten 30, kann in bestimmten Fällen eine sogenannte Gleichstellung erfolgen – etwa zum Schutz im Arbeitsverhältnis.
Wie wird der GdB festgestellt?
Die Entscheidung trifft das zuständige Versorgungsamt – auf Grundlage der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Diese enthalten Tabellen und Bewertungsvorgaben für hunderte Erkrankungen. Der GdB ergibt sich nicht aus einzelnen Diagnosen, sondern aus der Gesamtbeeinträchtigung im Alltag.
Wichtig: Es zählt die funktionale Auswirkung – nicht nur die Diagnose
Nicht der Name der Krankheit ist entscheidend, sondern:
- Wie stark schränkt sie Sie im Alltag ein?
- Gibt es Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen?
- Wie stabil ist Ihr Zustand?
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre tatsächlichen Beeinträchtigungen verständlich und rechtlich wirksam darzustellen.
Was passiert nach der Antragstellung?
Das Amt holt Unterlagen ein, prüft ärztliche Befunde und erlässt einen GdB-Bescheid. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden – wenn die Bewertung nicht korrekt ist.
Jetzt prüfen lassen, ob sich ein Antrag lohnt
In einer strukturierten Erstberatung klären wir, wie Ihre gesundheitliche Situation zu bewerten ist – und welche Nachteilsausgleiche Ihnen zustehen könnten.
Kosten der Erstberatung: 190 € zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.
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📧 Alternativ per E-Mail: kanzlei@schwerbehindertenanwalt.com