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Die Versorgungsmedizinverordnung beinhaltet als Anlage die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, anhand derer der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt wird.

Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber wollte seit vergangenem Jahr nun diese Grundlagen in einigen wesentlichen Punkten ändern.

Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte zuletzt – nach einem im vergangenen Jahr bereits heftig von den Sozialverbänden kritisierten Referentenentwurf – einen weiteren Entwurf für eine „6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ vorgelegt, der nichts Gutes für Betroffene erwarten ließ. So wären auch nach diesem Entwurf künftig viele GdB niedriger ausfallen als bisher und dementsprechend Nachteilsausgleiche wegfallen.

„Das geht gar nicht“, war dann aus einigen Schwerbehindertenvertretungen zu hören, und drei Damen nahmen sich ein Herz und protestierten: Claudia Oswald-Timmler, Silke Buchborn und Ulrike Hepperle, allesamt Schwerbehindertenvertreterinnen. Sie sammelten in den vergangenen Wochen knapp 30.000 Unterschriften bundesweit und übergaben diese Ende Juni persönlich im Bundesministerium an den zuständigen Staatssekretär, Herrn Dr. Schmachtenberg.

Die Änderungsverordnung ist nun erst einmal vom Tisch.

Einblicke von dem Gespräch im Ministerium habe ich erbeten und wie es weiter geht habe ich Claudia Oswald-Timmler im Interview.