Long-Covid, Post-Covid und Post-Vac im Schwerbehindertenrecht

LONG-COVID, POST-COVID UND POST-VAC IM SCHWERBEHINDERTENRECHT

Long-Covid, Post-Covid und Post-Vac im Schwerbehindertenrecht

Medizinische Hintergründe, rechtliche Einordnung und praktische Tipps für Betroffene

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind viele Menschen nicht mehr vollständig gesund geworden – obwohl die akute Infektion längst abgeklungen ist. Die Begriffe Long-Covid, Post-Covid und Post-Vac-Syndrom stehen für komplexe Krankheitsverläufe, die das Leben Betroffener massiv einschränken.

Viele stellen sich die Frage: Kann ich einen Grad der Behinderung (GdB) geltend machen? Wird meine Erkrankung überhaupt anerkannt?

In diesem Beitrag erfahren Sie als Betroffene*r alles Wichtige über die medizinischen Hintergründe, die juristische Bewertung und praktische Tipps rund um den GdB-Antrag bei Long-Covid, Post-Covid oder Post-Vac.


1. Medizinische Hintergründe: Long-Covid, Post-Covid, Post-Vac

Long-Covid und Post-Covid – was ist das?

Laut medizinischer Leitlinie:

  • Long-Covid: Beschwerden bestehen länger als 4 Wochen nach einer Corona-Infektion.
  • Post-Covid: Beschwerden bestehen mehr als 12 Wochen und können nicht anders erklärt werden.

Typische Symptome:

  • Fatigue (anhaltende Erschöpfung)
  • „Brain Fog“ (Konzentrations- und Gedächtnisstörungen)
  • Atemnot, auch bei geringer Belastung
  • POTS, Herzrasen, Kreislaufbeschwerden
  • Depressive Verstimmungen, Ängste
  • Neurologische Störungen
  • Schlafprobleme, Schmerzen

Post-Vac – wenn die Impfung krank macht

Auch nach einer COVID-19-Impfung können Beschwerden auftreten, die dem Post-Covid-Syndrom ähneln. Diese Krankheitsbilder sind unter dem Begriff Post-Vac-Syndrom bekannt.

Typische Symptome bei Post-Vac:

  • Autoimmunreaktionen (z. B. Herzmuskelentzündung)
  • Neurologische Beschwerden (z. B. Taubheit, Zittern)
  • Chronische Erschöpfung
  • Gelenk- und Muskelschmerzen

2. Juristische Bewertung: Wann liegt eine Behinderung vor?

Definition nach dem SGB IX

„… die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom altersentsprechenden Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (§ 2 SGB IX)

GdB-Einschätzung bei Long-Covid / Post-Covid / Post-Vac:

Symptom / Einschränkung Typischer GdB
Fatigue (ähnlich CFS) 30–50
Kognitive Störungen 20–50
Atemwegserkrankungen 20–60
Herz-Kreislauf-Störungen 20–50
Depression / Angststörung 30–50

Wichtig: Einzel-GdB-Werte werden nicht addiert, sondern in ihrer Gesamtheit bewertet.


3. So stellen Sie einen erfolgreichen Antrag

Checkliste für den GdB-Antrag:

  • Diagnosen mit ICD-Code
  • Fachärztliche Stellungnahmen (Neurologie, Psychiatrie etc.)
  • Ausführliche Schilderung der Beeinträchtigungen im Alltag
  • Symptomtagebuch
  • Reha-Berichte, Krankenhausbefunde

Typische Fehler:

  • Symptome werden als psychosomatisch abgetan
  • Laborwerte sind unauffällig → Antrag wird abgelehnt
  • Keine Kombination der Einschränkungen wird berücksichtigt

4. Widerspruch und Klageverfahren

Wird Ihr Antrag abgelehnt oder der GdB zu niedrig festgesetzt, haben Sie 1 Monat Zeit für Widerspruch.

In vielen Fällen lohnt sich der Gang zum Sozialgericht, da dort ein unabhängiges Gutachten eingeholt wird. Ich begleite Sie gerne in jeder Verfahrensstufe.


5. Was bringt die Anerkennung?

Ab GdB 50 gelten folgende Vorteile:

  • Sonderkündigungsschutz im Arbeitsrecht
  • Zusatzurlaub
  • Steuerliche Vorteile
  • Gleichstellung mit Schwerbehinderten ab GdB 30 möglich

6. Fazit: Gut vorbereitet ist halb gewonnen

Long-Covid, Post-Covid und Post-Vac sind ernstzunehmende Krankheitsbilder. Die Anerkennung als Behinderung ist möglich – aber kein Selbstläufer. Entscheidend sind eine gute medizinische Dokumentation und eine klare juristische Argumentation.


Ich unterstütze Sie gerne

Als Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht bin ich auf das Schwerbehindertenrecht spezialisiert.

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