Heilungsbewährungszeit

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Wer eine schlimme Erkrankung hat, vor allem Krebs, Tumor usw., wird in aller Regel alles tun, um die Erkrankung schnellst möglich zu beseitigen, bei Krebs etwa durch Chemotherapie, Bestrahlung und Operation. Leider kann Krebs aber nach einiger Zeit wiederkommen, ein Rezidiv bildet sich. Im Durchschnitt dauert es wohl 3-5 Jahre, bis entweder feststeht, ob die Krankheit „überwunden“ ist oder ob ein Rezidiv auftritt. In dieser „Heilungsbewährungazeit“ erhalten Betroffene einen höheren Grad der Behinderung (GdB), als er sich eigentlich nach der vorliegenden Behinderung ergeben würde, wobei konkrete Beeinträchtigungen nicht nachgewiesen werden müssen.
Die Heilungsbewährung beginnt, wenn der Tumor durch OP oder andere Primärtherapien als beseitigt angesehen werden kann.
Ist die Heilungsbewährungszeit abgelaufen, so wird der GdB neu bewertet.
Wird ärztlicherseits festgestellt, dass ein Rückfall nicht vorliegt, dann wird regelmäßig ein niedrigerer GdB festgesetzt. Eine „erfolgreiche“ Heilungsbewährung wird als „wesentliche Änderung“ der tatsächlichen Verhältnisse angesehen, die eine Herabsetzung des GdB rechtfertige, selbst dann, wenn der Gesundheitszustand sich nach Ende der Heilungsbewährungszeit gar nicht so sehr geändert haben sollte, denn nun findet eine Bewertung nach den konkret verbliebenen Funktionseinschränkungen statt.
Dies kann zu Ungerechtigkeiten führen, denn das schwerbehindertenrechtliche Institut der Heilungsbewährung versagt in manchen Fällen. Siehe dazu den Beitrag hier