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Verlängerung Schwerbehindertenausweis

In meinem Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung“ schildere ich Ihnen, wie Sie einen Schwerbehindertenantrag „besser“ stellen, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.

Was ist aber, wenn der Schwerbehindertenausweis abläuft?

Falls Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben, schauen Sie einmal auf dessen Rückseite. Dort finden Sie das Ende der Gültigkeitsdauer eingedruckt. Da nicht jede Behinderung von Dauer ist, sondern sich der gesundheitliche Zustand meist über die Jahre ändert, werden Schwerbehindertenausweise nur in Ausnahmefällen auf Dauer ausgestellt. Vielmehr läuft ein Schwerbehindertenausweis im Regelfall nach spätestens fünf Jahren ab. Der Ausweis kann aber verlängert werden. Das sollten Sie spätestens 8-10 Wochen vor Ablauf in Angriff nehmen. Weiterlesen

Rechtsanwalt Sauerborn im Vortrag

Die Terminsliste meiner Vorträge zum Thema „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ für 2018 in der Städteregion Köln – Bonn – Aachen sind nun online und zu finden unter http://schwerbehinderung-gdb.de/events/

Wer mich also einmal „live“ erleben möchte, notiert sich bitte die Daten.

Für alle, die weiter weg wohnen: es wird in Kürze hier auf dieser Seite ein Video-Tutorial geben.

Schwerbehinderung GdB Rentenberater

Im Schwerbehindertenrecht sind häufig unter anderem Rentenberater und Pflegeberater tätig. Dem hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit seinem Urteil vom 8.11.2017 – L 10 SB 174/17 – nun einen Riegel vorgeschoben:

Rentenberater hat nicht ohne Weiteres „besondere Sachkunde“

Nach § 13 Absatz 5 SGB X sind Rentenberater im Bereich des Schwerbehindertenrechts nur mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente vertretungsbefugt. Zu einer über das Rechtsdienstleistungsgesetz hinausgehenden Vertretungsbefugnis für ein Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht müsse ein Rentenberater eine besondere Sachkunde nachweisen und sich entsprechend im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen. Dies war bei dem dortigen Kläger jedenfalls nicht der Fall.

Zu Recht argumentiert das Landessozialgericht, dass nach Sinn und Zweck des Rechtsdienstleistungsgesetzes der Schutz der Rechtssuchenden, des Rechtsverkehrs und der Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen gewährleistet werden soll und von Bevollmächtigten eine „bestimmte Qualität“ erwartet werden kann, die der Rentenberater in diesem Falle nicht aufwies.

Ich habe den Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ über Karneval (endlich) fertiggestellt, so dass er in den nächsten Tagen (derzeit wird noch Schlusskorrektur gelesen) an die Abonnenten meines Newsletters kostenlos als pdf-Datei ausgeliefert werden wird.

In den vergangenen Monaten habe ich sehr viele Anrufe und E-Mails von Buchhandlungen aus ganz Deutschland erhalten, da Kunden den Ratgeber als gedrucktes Buch kaufen wollten. Wir werden in den kommenden Tagen eine Entscheidung fällen, ob das Werk auch in gedruckter Form erscheinen soll und an dieser Stelle darüber informieren.

Ich freue mich jedenfalls jetzt erst einmal darauf, Ihnen den Ratgeber ausliefern zu können.

Fast unbemerkt sind die Voraussetzungen zur Anerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) durch das „Gesetz zur Stärkung und Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz“ zum 1.1.2017 geändert worden.

Das Merkzeichen aG zu erhalten, war immer schon schwierig. Beweggrund sind meist die Parkerleichterungen, die mit dem Merkzeichen verbunden sind. Nun ist es noch schwieriger geworden. Aber auch alle, die das Merkzeichen bereits haben, können nicht sicher sein, ob sie es behalten werden oder ob ein Entzug droht.

Lesen Sie Einzelheiten hierzu auf der Internetseite der Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales

Rechtsanwalt Sauerborn im Vortrag

IMG_1931Auch in 2016 werden wieder Vorträge zum Thema „Anerkennung einer Schwerbehinderung“ stattfinden, etwa in Bergheim, Düren, Erftstadt, Frechen, Brühl und Wesseling. In rund anderthalb Stunden erfahren Sie in aller Kürze, wie Sie Ihr Schwerbehindertenverfahren zu einen Erfolg bringen können. Einzelheiten zu den Vorträgen erfahren Sie unter Vorträge

 

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