In meinem Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung“ schildere ich Ihnen, wie Sie einen Schwerbehindertenantrag „besser“ stellen, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.
Was ist aber, wenn der Schwerbehindertenausweis abläuft?
Falls Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben, schauen Sie einmal auf dessen Rückseite. Dort finden Sie das Ende der Gültigkeitsdauer eingedruckt. Da nicht jede Behinderung von Dauer ist, sondern sich der gesundheitliche Zustand meist über die Jahre ändert, werden Schwerbehindertenausweise nur in Ausnahmefällen auf Dauer ausgestellt. Vielmehr läuft ein Schwerbehindertenausweis im Regelfall nach spätestens fünf Jahren ab. Der Ausweis kann aber verlängert werden. Das sollten Sie spätestens 8-10 Wochen vor Ablauf in Angriff nehmen. Bei Schwerbehindertenausweisen im Scheckkartenformat, wie sie seit 2015 ausgestellt werden, ist eine Verlängerung (früher: Stempel auf Ausweis) nicht mehr möglich, vielmehr wird hier im Falle der Verlängerung ein neuer Ausweis erstellt.
Wie wird der Schwerbehindertenausweis denn verlängert?
Es genügt, wenn Sie bei Ihrem Versorgungsamt oder Ihrer Gemeindeverwaltung einen formlosen Antrag stellen und ggf. Lichtbild hinzufügen. Wenn Sie nicht zugleich eine Verschlimmerung durch Änderungsantrag geltend machen wollen, bedarf es für den Verlängerungsantrag regelmäßig weder eines ärztlichen Attests noch eines medizinischen Gutachtens.
ABER: die Versorgungsämter haben das Recht, Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen. Nicht nur dann, wenn im Feststellungsbescheid ein bestimmtes Datum für die Nachprüfung vermerkt ist. Im Übrigen sind Sie (!) ohnehin verpflichtet, der Versorgungsverwaltung von sich aus (!) eine „wesentliche“ Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes mitzuteilen. Es findet dann eine neue Feststellung des (Gesamt-)Grades der Behinderung statt. Ist man von Seiten des Versorgungsamts der Meinung, bei Ihnen sei eine Verbesserung eingetreten, dann handelt es sich um eine Entzugssituation, so dass man Sie zunächst anhören wird. Wenn Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie das mitteilen.
Wenn Ihr Arzt der Meinung ist, dass Ihr Gesundheitszustand sich seit der letzten Feststellung durch das Versorgungsamtes nicht verändert hat, empfiehlt es sich, eine entsprechende schriftliche ärztliche Bescheinigung dem Verlängerungsantrag beizufügen.
Jürgen Sauerborn
Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales
Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht
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Tel.: 02236 - 39 47 88 oder - 318 918 0
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