Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) stellen, begegnen Sie früher oder später dem Begriff „medizinisches Sachverständigengutachten“. Doch warum spielen diese Gutachten eigentlich eine so entscheidende […]
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Die Aussage, eine Schwerbehinderung sei befristet und „laufe deshalb aus“ ist rechtlich unzutreffend, denn es gibt keine Schwerbehinderung, die befristet bewilligt werden könnte. Das Gesetz (SGB IX) ist da eindeutig, wird aber gerne missverstanden, denn entweder habe ich eine oder mehrere Behinderungen, aufgrund derer mir ein Gesamt-GdB 50 oder mehr zusteht, oder nicht.
Allerdings kann sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand ändern, so dass „an sich“ keine Schwerbehinderung mehr vorläge. Aber: solange der Feststellungsbescheid, der dem Schwerbehindertenausweis zu Grunde liegt, nicht durch die Versorgungsverwaltung aufgehoben wurde, liegt weiterhin eine Schwerbehinderung vor. Weiterlesen
Seit rund 20 Jahren halte ich meinen Vortrag „Anerkennung einer Schwerbehinderung“.
Um diesen Vortrag nun allen Interessierten, egal wo sie sich befinden, zur Verfügung stellen zu können, startet ab dem 1.8.2019 mein gleichnamiges Webinar, also ein Online-Vortrag, das mehrmals pro Woche stattfinden wird. Sehen Sie hier die Ankündigung des Webinars mit Einführungsvideo und lassen Sie sich benachrichtigen, sobald Sie Ihren Termin kostenfrei buchen können. In dem Webinar werde ich Ihnen in rund 90 Minuten alles erzählen, was Sie rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung wissen müssen. Darüber hinaus erhalten Sie noch diverse exklusive Geschenke als Bonus, um den Antrag „besser“ stellen zu können – aber sehen Sie selbst.
Die Versorgungsmedizinverordnung beinhaltet als Anlage die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, anhand derer der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt wird.
Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber wollte seit vergangenem Jahr nun diese Grundlagen in einigen wesentlichen Punkten ändern.
Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte zuletzt – nach einem im vergangenen Jahr bereits heftig von den Sozialverbänden kritisierten Referentenentwurf – einen weiteren Entwurf für eine „6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ vorgelegt, der nichts Gutes für Betroffene erwarten ließ. So wären auch nach diesem Entwurf künftig viele GdB niedriger ausfallen als bisher und dementsprechend Nachteilsausgleiche wegfallen.
„Das geht gar nicht“, war dann aus einigen Schwerbehindertenvertretungen zu hören, und drei Damen nahmen sich ein Herz und protestierten: Claudia Oswald-Timmler, Silke Buchborn und Ulrike Hepperle, allesamt Schwerbehindertenvertreterinnen. Sie sammelten in den vergangenen Wochen knapp 30.000 Unterschriften bundesweit und übergaben diese Ende Juni persönlich im Bundesministerium an den zuständigen Staatssekretär, Herrn Dr. Schmachtenberg.
Die Änderungsverordnung ist nun erst einmal vom Tisch.
Einblicke von dem Gespräch im Ministerium habe ich erbeten und wie es weiter geht habe ich Claudia Oswald-Timmler im Interview.
Kürzlich hatte ich auf dieser Seite über die drohenden Verschlechterungen für Behinderte hingewiesen, wenn der Referentenentwurf zur 6. Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizinverordnung, der von der Bundesregierung vorbereitet wurde, umgesetzt wird. Weiterlesen
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) legt die Versorgungsmedizinischen Grundsätze fest. Diese bilden die Grundlage der Bewertung im Verfahren um die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Der Gesetzgeber will nun diese Grundlagen in einigen wesentlichen Punkten ändern. Dies kann bei vielen Behinderten zu Verschlechterungen führen .
Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun – nach einem im vergangenen Jahr bereits heftig von den Sozialverbänden kritisierten Referentenentwurf – einen weiteren Entwurf für eine „6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ vorgelegt, der nichts Gutes für Betroffene erwarten lässt. So dürften auch nach diesem Entwurf künftig viele GdB niedriger ausfallen als bisher und dementsprechend Nachteilsausgleiche wegfallen. Weiterlesen
Nun ein Hinweis an alle Leserinnen und Leser der Seiten im östlichen Ruhrgebiet (z.B Dortmund, Schwerte, Hagen, Witten, Bochum, Herne, Castrop-Rauxel, Lünen, Kamen, Unna, Schwerte), die Gelegenheit haben, meinen Vortrag mit Diskussion rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung am 21. September 2018 um 18 Uhr in der VHS Dortmund zu hören.
Näheres auf der Vortragsseite.
Alle Leserinnen und Leser der Seiten am Niederrhein/im westlichen Ruhrgebiet (z.B Krefeld, Moers, Duisburg, Nettetal, Viersen, Neuss, Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch) haben Gelegenheit, meinen Vortrag mit Diskussion rund um die Anerkennung einer Schwerbehinderung am 11. Oktober 2018 um 19 Uhr in der VHS Krefeld/Neunkirchen-Vluyn zu hören.
Details auf der Vortragsseite.
Wer eine Krebserkrankung (so weit) hinter sich gebracht hat und rückfallfrei geblieben ist, dem bleibt in aller Regel mehr oder weniger Angst, dass der Krebs zurückkommen könnte (Rezidivangst). Nach einer gewissen Zeit der Rückfallfreiheit wird das Versorgungsamt von einer Heilungsbewährung ausgehen und an Sie herantreten, um den GdB abzusenken.
Dabei bedeutet die „Heilungsbewährung“ nach Krebserkrankung nicht primär, dass nicht auch dann, wenn kein Rückfall aufgetreten ist, keine erhebliche Rezidivgefahr mehr besteht. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die bisherige abstrakte Bewertung von unterstellten physischen und psychischen Auswirkungen der Erkrankung nicht mehr gerechtfertigt ist und eine Neufeststellung des GdB erforderlich wird. Sehen Sie hierzu die Beiträge hier und hier.
Was, wenn der Betroffene nun wegen einer nicht ausgeschlossenen und / oder erhöhten Rezidivgefahr Rezidivangst verspürt? Dann ändert sich an dem Gesagten nichts. Es sei denn, die Rezidivangst geht über das „normale Maß“ hinaus und entwickelt eigenen Krankheitscharakter im Sinne einer psychischen Gesundheitsstörung. Weiterlesen
Wer eine schlimme Erkrankung hat, vor allem Krebs, Tumor usw., wird in aller Regel alles tun, um die Erkrankung schnellst möglich zu beseitigen, bei Krebs etwa durch Chemotherapie, Bestrahlung und Operation. Leider kann Krebs aber nach einiger Zeit wiederkommen, ein Rezidiv bildet sich. Im Durchschnitt dauert es wohl 3-5 Jahre, bis entweder feststeht, ob die Krankheit „überwunden“ ist oder ob ein Rezidiv auftritt. In dieser „Heilungsbewährungazeit“ erhalten Betroffene einen höheren Grad der Behinderung (GdB), als er sich eigentlich nach der vorliegenden Behinderung ergeben würde, wobei konkrete Beeinträchtigungen nicht nachgewiesen werden müssen. Weiterlesen
Veranstaltungen
Was steht Ihnen zu – und wie bekommen Sie es auch?
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung wirft für viele Betroffene mehr Fragen als Antworten auf. In diesem kompakten Online-Vortrag zeigt Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn, Fachanwalt für Medizin- und Arbeitsrecht und bundesweit anerkannter Experte im Schwerbehindertenrecht, wie Sie Ihren GdB erfolgreich beantragen, erhöhen oder verteidigen.
👉 Das erwartet Sie:
✅ Was bedeutet „Grad der Behinderung“ (GdB) – und wie wird er ermittelt?
✅ Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
✅ Häufige Fehler bei Antrag & Widerspruch – und wie Sie sie vermeiden
✅ Wann lohnt sich ein Widerspruch – und was bringt eine Klage?
✅ Praktische Tipps aus über 25 Jahren anwaltlicher Erfahrung
📌 Für wen ist der Vortrag gedacht?
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen, psychischen Belastungen oder körperlichen Einschränkungen – und alle, die sich (oder Angehörige) beim GdB-Verfahren gut vertreten sehen möchten.
👨⚖️ Ihr Referent:
Jürgen Sauerborn – Rechtsanwalt im Schwerbehindertenrecht.
Er kämpft bundesweit für die Rechte von Menschen mit Behinderung – klar, kompetent, mit Herz.