Wer eine Krebserkrankung (so weit) hinter sich gebracht hat und rückfallfrei geblieben ist, dem bleibt in aller Regel mehr oder weniger Angst, dass der Krebs zurückkommen könnte (Rezidivangst). Nach einer gewissen Zeit der Rückfallfreiheit wird das Versorgungsamt von einer Heilungsbewährung ausgehen und an Sie herantreten, um den GdB abzusenken.
Dabei bedeutet die „Heilungsbewährung“ nach Krebserkrankung nicht primär, dass nicht auch dann, wenn kein Rückfall aufgetreten ist, keine erhebliche Rezidivgefahr mehr besteht. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die bisherige abstrakte Bewertung von unterstellten physischen und psychischen Auswirkungen der Erkrankung nicht mehr gerechtfertigt ist und eine Neufeststellung des GdB erforderlich wird. Sehen Sie hierzu die Beiträge hier und hier.
Was, wenn der Betroffene nun wegen einer nicht ausgeschlossenen und / oder erhöhten Rezidivgefahr Rezidivangst verspürt? Dann ändert sich an dem Gesagten nichts. Es sei denn, die Rezidivangst geht über das „normale Maß“ hinaus und entwickelt eigenen Krankheitscharakter im Sinne einer psychischen Gesundheitsstörung. Weiterlesen
Wer eine schlimme Erkrankung hat, vor allem Krebs, Tumor usw., wird in aller Regel alles tun, um die Erkrankung schnellst möglich zu beseitigen, bei Krebs etwa durch Chemotherapie, Bestrahlung und Operation. Leider kann Krebs aber nach einiger Zeit wiederkommen, ein Rezidiv bildet sich. Im Durchschnitt dauert es wohl 3-5 Jahre, bis entweder feststeht, ob die Krankheit „überwunden“ ist oder ob ein Rezidiv auftritt. In dieser „Heilungsbewährungazeit“ erhalten Betroffene einen höheren Grad der Behinderung (GdB), als er sich eigentlich nach der vorliegenden Behinderung ergeben würde, wobei konkrete Beeinträchtigungen nicht nachgewiesen werden müssen. Weiterlesen
Das Institut der Heilungsbewährung beinhaltet, dass im Rahmen bestimmter Erkrankungen, wie z.B. bösartiger Tumorerkrankungen, nach der Tumorentfernung für eine bestimmte Zeit pauschal ein höherer GdB anzunehmen ist, als in der Regel aufgrund der infolge des Organschadens bzw. der Therapiefolgen tatsächlich bedingten Funktionsbeeinträchtigungen gerechtfertigt wäre. Nach VMG Teil B Ziffer 1c) beträgt der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung in der Regel fünf Jahre. Schauen wir uns das einmal anhand der Diagnose des ,erblichen Dickdarmkarzinomleidens (HNPCC)‘ an. Von einer abgeschlossenen und erfolgreichen Heilungsbewährung geht das Versorgungsamt nun aus, wenn die letzte Darmkrebserkrankung über fünf Jahre zurückliegt. Weiterlesen
https://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2018/03/heilungsbewaehrung_rezidiv.png20482048Jürgen Sauerbornhttps://schwerbehinderung-gdb.de/wp-content/uploads/2025/04/logo-schwerbehinderung-gdb-2025_1-e1744026581428.pngJürgen Sauerborn2018-03-03 09:45:582018-03-03 09:45:58Grundsätze der Heilungsbewährung sind nicht starr
In meinem Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung“ schildere ich Ihnen, wie Sie einen Schwerbehindertenantrag „besser“ stellen, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.
Was ist aber, wenn der Schwerbehindertenausweis abläuft?
Falls Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben, schauen Sie einmal auf dessen Rückseite. Dort finden Sie das Ende der Gültigkeitsdauer eingedruckt. Da nicht jede Behinderung von Dauer ist, sondern sich der gesundheitliche Zustand meist über die Jahre ändert, werden Schwerbehindertenausweise nur in Ausnahmefällen auf Dauer ausgestellt. Vielmehr läuft ein Schwerbehindertenausweis im Regelfall nach spätestens fünf Jahren ab. Der Ausweis kann aber verlängert werden. Das sollten Sie spätestens 8-10 Wochen vor Ablauf in Angriff nehmen. Weiterlesen
Wenn man an „Mittelmeer“ denkt, fallen wohl den meisten von uns Urlaub, mediterranes Essen und angenehme Wärme ein. Leider trägt auch eine schlimme Krankheit, der ich bereits selbst im Rahmen meiner Anwaltstätigkeit begegnet bin, das „Mittelmeer“ im Namen, nämlich „familiäres Mittelmeerfieber“.
Diese Erkrankung ist in den VG, bislang nicht als Gesundheitsstörung erwähnt. In einem solchen Fall ist nach Teil B Nr. 1 b) VG, vorgesehen, dass der Grad der Behinderung in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen beurteilt wird. Weiterlesen
Die Terminsliste meiner Vorträge zum Thema „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ für 2018 in der Städteregion Köln – Bonn – Aachen sind nun online und zu finden unter http://schwerbehinderung-gdb.de/events/
Wer mich also einmal „live“ erleben möchte, notiert sich bitte die Daten.
Für alle, die weiter weg wohnen: es wird in Kürze hier auf dieser Seite ein Video-Tutorial geben.
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Rezidivangst und Heilungsbewährung
Schwerbehinderung-GdBWer eine Krebserkrankung (so weit) hinter sich gebracht hat und rückfallfrei geblieben ist, dem bleibt in aller Regel mehr oder weniger Angst, dass der Krebs zurückkommen könnte (Rezidivangst). Nach einer gewissen Zeit der Rückfallfreiheit wird das Versorgungsamt von einer Heilungsbewährung ausgehen und an Sie herantreten, um den GdB abzusenken.
Dabei bedeutet die „Heilungsbewährung“ nach Krebserkrankung nicht primär, dass nicht auch dann, wenn kein Rückfall aufgetreten ist, keine erhebliche Rezidivgefahr mehr besteht. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die bisherige abstrakte Bewertung von unterstellten physischen und psychischen Auswirkungen der Erkrankung nicht mehr gerechtfertigt ist und eine Neufeststellung des GdB erforderlich wird. Sehen Sie hierzu die Beiträge hier und hier.
Was, wenn der Betroffene nun wegen einer nicht ausgeschlossenen und / oder erhöhten Rezidivgefahr Rezidivangst verspürt? Dann ändert sich an dem Gesagten nichts. Es sei denn, die Rezidivangst geht über das „normale Maß“ hinaus und entwickelt eigenen Krankheitscharakter im Sinne einer psychischen Gesundheitsstörung. Weiterlesen
Heilungsbewährungszeit
Schwerbehinderung-GdBWer eine schlimme Erkrankung hat, vor allem Krebs, Tumor usw., wird in aller Regel alles tun, um die Erkrankung schnellst möglich zu beseitigen, bei Krebs etwa durch Chemotherapie, Bestrahlung und Operation. Leider kann Krebs aber nach einiger Zeit wiederkommen, ein Rezidiv bildet sich. Im Durchschnitt dauert es wohl 3-5 Jahre, bis entweder feststeht, ob die Krankheit „überwunden“ ist oder ob ein Rezidiv auftritt. In dieser „Heilungsbewährungazeit“ erhalten Betroffene einen höheren Grad der Behinderung (GdB), als er sich eigentlich nach der vorliegenden Behinderung ergeben würde, wobei konkrete Beeinträchtigungen nicht nachgewiesen werden müssen. Weiterlesen
Grundsätze der Heilungsbewährung sind nicht starr
Schwerbehinderung-GdBDas Institut der Heilungsbewährung beinhaltet, dass im Rahmen bestimmter Erkrankungen, wie z.B. bösartiger Tumorerkrankungen, nach der Tumorentfernung für eine bestimmte Zeit pauschal ein höherer GdB anzunehmen ist, als in der Regel aufgrund der infolge des Organschadens bzw. der Therapiefolgen tatsächlich bedingten Funktionsbeeinträchtigungen gerechtfertigt wäre. Nach VMG Teil B Ziffer 1c) beträgt der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung in der Regel fünf Jahre. Schauen wir uns das einmal anhand der Diagnose des ,erblichen Dickdarmkarzinomleidens (HNPCC)‘ an. Von einer abgeschlossenen und erfolgreichen Heilungsbewährung geht das Versorgungsamt nun aus, wenn die letzte Darmkrebserkrankung über fünf Jahre zurückliegt. Weiterlesen
Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises
Schwerbehinderung-GdBIn meinem Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung“ schildere ich Ihnen, wie Sie einen Schwerbehindertenantrag „besser“ stellen, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.
Was ist aber, wenn der Schwerbehindertenausweis abläuft?
Falls Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben, schauen Sie einmal auf dessen Rückseite. Dort finden Sie das Ende der Gültigkeitsdauer eingedruckt. Da nicht jede Behinderung von Dauer ist, sondern sich der gesundheitliche Zustand meist über die Jahre ändert, werden Schwerbehindertenausweise nur in Ausnahmefällen auf Dauer ausgestellt. Vielmehr läuft ein Schwerbehindertenausweis im Regelfall nach spätestens fünf Jahren ab. Der Ausweis kann aber verlängert werden. Das sollten Sie spätestens 8-10 Wochen vor Ablauf in Angriff nehmen. Weiterlesen
GdB für „familiäres Mittelmeerfieber“
Schwerbehinderung-GdBWenn man an „Mittelmeer“ denkt, fallen wohl den meisten von uns Urlaub, mediterranes Essen und angenehme Wärme ein. Leider trägt auch eine schlimme Krankheit, der ich bereits selbst im Rahmen meiner Anwaltstätigkeit begegnet bin, das „Mittelmeer“ im Namen, nämlich „familiäres Mittelmeerfieber“.
Diese Erkrankung ist in den VG, bislang nicht als Gesundheitsstörung erwähnt. In einem solchen Fall ist nach Teil B Nr. 1 b) VG, vorgesehen, dass der Grad der Behinderung in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen beurteilt wird. Weiterlesen
Vorträge Schwerbehindertenrecht in 2018
Schwerbehinderung-GdBDie Terminsliste meiner Vorträge zum Thema „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“ für 2018 in der Städteregion Köln – Bonn – Aachen sind nun online und zu finden unter http://schwerbehinderung-gdb.de/events/
Wer mich also einmal „live“ erleben möchte, notiert sich bitte die Daten.
Für alle, die weiter weg wohnen: es wird in Kürze hier auf dieser Seite ein Video-Tutorial geben.